Nicht offenes Verfahren Vergeben Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren „Brücke Birkenauer Straße“, Verbindung Columbus – FRANKLIN Mitte

MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH · Mannheim · Baden-Württemberg

Beschreibung

Nach Abzug der US-Streitkräfte entsteht im Norden von Mannheim der neue Stadtteil FRANKLIN. Das Quartier liegt rund 5,5 km nordöstlich der Mannheimer Innenstadt, südlich von Viernheim (Hessen). Zwischen 2016 und 2026 werden auf FRANKLIN Wohnangebote für ca. 10.500 Menschen und etwa 2.000 Arbeitsplätze entstehen. Von der Entwicklung des neuen Stadtteils und der neu entstehenden Infrastruktur sollen auch die umliegenden Quartiere profitieren. Daher spielt das Thema Vernetzung und Verbindung der angrenzenden Stadtteile und Zentren eine wichtige Rolle bei der Entwicklung FRANKLINs. Mit dem sich gerade im Bau befindlichen FRANKLIN Steg erhält Mannheim eine direkte Rad- und Fußwegüberquerung der Bundesstraße B38 und verbindet die Stadtteile Vogelstang und FRANKLIN miteinander. Hierbei verläuft die Erdrampe, die auf der Columbus-Seite am FRANKLIN Steg anschließt, über den geplanten Columbus Park und endet auf Höhe des Columbus Pfades. Um von hier aus auf direktem Weg Richtung Stadtquartier FRANKLIN-Mitte zu gelangen, ist die Querung der Birkenauer Straße wie auch der Stadtbahnlinie 5 über eine weitere Brückenverbindung erforderlich. Der barrierefreie Anstieg soll mit einer Erdrampe im Columbus Park erfolgen, an die die Brücke anschließt. Nach der Überquerung der Birkenauer Straße soll sie durch das an der nördlichen Straßenseite geplante Hochhaus, den Hochpunkt „M“, verlaufen und somit das Flurstück Nr. 7607/21 überspannen. Die Überspannungslänge beträgt ca. 65m mit einer Zwischenstütze im Grünstreifen der Birkenauer Straße. Erst danach soll sie wieder auf das Geländeniveau herabgeführt werden. Die genaue Wegeführung ist mit Ausnahme der Zwangspunkte bei der Führung durch den Hochpunkt "M" noch nicht festgelegt, genauso wie die Gradiente, die Konstruktion und die Gestaltung der Brücke, die Gegenstand des vorliegenden Wettbewerbs sind. Zwingend einzuhalten ist dabei die Kostengrenze in Höhe von 5,5 Mio Euro (brutto alle Kgr, Fortschreibung nach Baukost

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Nichtoffener Realisierungswettbewerb für die Planung und Realisierung einer Fuß- und Radwegbrücke (Überspannungslänge ca. 65m) über die Birkenauer Straße und Stadtbahnlinie 5 in Mannheim-FRANKLIN mit einer Kostengrenze von 5,5 Mio. Euro (brutto).

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.510 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 141.687 €
Median 334.545 €
Oberes Quartil 819.064 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 09.03.2026
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 14

Auftragnehmer (?)
isea tec GmbH mit SCHULITZ Architekten GmbH

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 194.849 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.743 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 36%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)