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Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb / ein Hotel mit Veranstaltungsangebot auf der Insel Langeoog
Inselgemeinde Langeoog · Langeoog · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Investor und Betreiber für einen Beherbergungsbetrieb / ein Hotel mit Veranstaltungsangebot auf der Insel Langeoog
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Investor und Betreiber eines Beherbergungs- und Veranstaltungsbetriebs auf Langeoog.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 25 %Preis
Das Zuschlagskriterium 1: Preis wird auf Grundlage der Gesamtvergütung der Inselgemeinde ermittelt. Für die erforderlichen Preisangaben ist die der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Es gelten die folgenden Unterkriterien (Angabe mit Gewichtung): (1.) Höchster Grundstückskaufpreis / Barwert 10 % (= 10 Punkte) (2.) Niedrigste Kostenbeteiligung Veranstaltungsbereich 10 % (= 10 Punkte) (3.) Höchster Mietzins Veranstaltungsbereich 05 % (= 05 Punkte)
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Beherbergungskonzept 20 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Beherbergungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Beherbergungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Funktionale Eignung (Gewichtung: 8%): Bewertet wird, ob die Konzeption eine wirtschaftlich tragfähige Beherbergungsnutzung ermöglicht. Es genügt eine allgemein beschreibende Darstellung. (b.) Touristische Attraktivität (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, ob das Angebot geeignet ist, zur Profilierung Langeoogs als touristischer Standort beizutragen. (c.) Einbindung in das Ortsbild (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, ob die vorgesehene äußere Erscheinung mit der insularen Umgebung im Einklang steht (ohne planerische Details im Sinne der HOAI). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Veranstaltungskonzept 20 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Veranstaltungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Veranstaltungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Nutzungskonzept (Gewichtung: 8 %): Bewertet wird, ob die vorgesehene Ausgestaltung des Veranstaltungsbereichs dauerhaft eine erfolgversprechende Nutzung als Veranstaltungsbereich ermöglicht. (b.) Eigenständigkeit (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, inwieweit der Veranstaltungsbereich funktional eigenständig ausgestaltet ist. (c.) Integration (Gewichtung: 6%): Bewertet wird, inwieweit der Veranstaltungsbereich Erfolg versprechend in das Gesamtkonzept eingebunden wird (ohne technische Nachweise). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Betriebskonzept 20 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 4: Betriebskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 12: Betriebskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Betreibermodell (Gewichtung: 8 %): Bewertet wird die grundsätzliche Konzeption der Betriebsverantwortung für Beherbergungs- und Veranstaltungsbereich (ohne Benennung konkreter Betreiberpersonen oder Vertragswerke). (b.) Sicherstellung einer zeitnahen Betriebsaufnahme (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, mit welchen organisatorischen Maßnahmen der Bieter eine vertragsgemäße Aufnahme des Betriebs nach Fertigstellung der Bauleistungen gewährleisten will (ohne Vorlage von Terminplänen oder Ablaufplänen im Sinne der HOAI). (c.) Kontinuität und Verfügbarkeit (Gewichtung: 6 %): Bewertet wird, wie der dauerhafte Betrieb sichergestellt werden soll (ohne technische oder rechtliche Nachweise). (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
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Finanzierungskonzept 15 %Qualität
Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 5: Finanzierungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 13: Finanzierungskonzept zu verwenden. Im Einzelnen gilt: (1.) Unterkriterien mit Gewichtung (a.) Finanzierungsstruktur (Gewichtung: 5%): Bewertet wird die Plausibilität der beabsichtigten Projektfinanzierung (ohne Vorlage konkreter Nachweise). (b.) Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (Gewichtung: 5 %): Bewertet wird, ob sich aus dem Konzept ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtmodell ergibt (rein beschreibend). (c.) Wirtschaftliche Umsetzungssicherheit (Gewichtung: 5%): Bewertet wird die Schlüssigkeit der dargestellten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Absicherung der Projektumsetzung bis zur Betriebsaufnahme. (2.) Keine vergütungspflichtigen Leistungen i. S. d. HOAI (a.) Es werden im Rahmen des Konzepts keine Leistungen verlangt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder vergleichbaren Regelungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vergüten wären, insbesondere keine konkreten Planungs-, Entwurfs- oder Berechnungsleistungen. (b.) Die Erstellung von Konzepten ist auf eine allgemeine Beschreibung der Herangehensweise, Methoden und Lösungsansätze zu beschränken. (3.) Formelle Vorgaben, Ausschluss von Nachforderungen (a.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. (b.) Dies gilt auch für Skizzen, Tabellen und einkopierte Textteile. Skizzen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch ebenfalls den genannten Formvorgaben entsprechen. (c.) Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (d.) Eine Veränderung der voreingestellten Formate, insbesondere der Abstände, Absätze und Schriftart, führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (4.) Bewertungsrelevanz (a.) Die Bewertung erfolgt allein anhand der Angaben im Vordruck. Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (b.) Der Konzeptvordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. (5.) Bewertungsmethode Die Angebotsqualität wird zu jedem Unterkriterium gesondert anhand der Angaben im Vordruck nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Inselgemeinde folgende Formel an: Maximal für das Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Basierend auf 4.855 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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