AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 05:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa077eb7-90c8-4aa1-af76-a4ed6b501d19/

Rüsselsheim, Max-Planck-Schule, Umsetzung des Schulentwicklungsplansinkl. bauliche Erweiterung - Interimsgebäude (Container)

Notice-ID: fa077eb7-90c8-4aa1-af76-a4ed6b501d19 · Procedure-ID: 9c6c89ff-89bc-4815-b807-eda8fe404a03

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rüsselsheim am Main, Rüsselsheim am Main
Veröffentlicht
22.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
80.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Rüsselheim am Main benötigt für das sechszügige Gymnasium Max-Planck-Schule, Joseph-Haydn-Str. 1 in Rüsselsheim am Main, zusätzlichen Raumbedarf in Form von einem Interimsgebäude. Benötigt werden aktuell 8 Klassenräume für je 31 Schüler, ein Multifunktionsraum für medialen Unterricht (Informatik), zwei Büroeinheiten, zwei Nebenräume und ein Lagerraum. Die Interimsanlage wird für mind. 5 Jahre benötigt und soll angemietet werden. Das Interimsgebäude soll in einem Zuge errichtet werden. Die Planungsaufgabe umfasst alle erforderlichen Leistungen zur Errichtung der Containeranlage (inkl. Gründung).

Vertragslaufzeit

Periode
11 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
25.06.2024
Zuschlagsentscheidung
12.06.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidenten Darmstad, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).