AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fa0c7c35-568c-4b82-b444-aac0484d237f) · Abgerufen am 27.10.2026 20:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa0c7c35-568c-4b82-b444-aac0484d237f/

Grenzüberschreitender On-Demand-Verkehr: Südliche Weinstraße - Wissembourg

Notice-ID: fa0c7c35-568c-4b82-b444-aac0484d237f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Südliche Weinstraße, Landau
Veröffentlicht
20.09.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis südliche Weinstraße beabsichtigt nach § 8a Abs. 1 S. 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG im Bedienungsgebiet Landkreis südliche Weinstraße und der Stadt Wissembourg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 Abs. 1 PBefG. Hierzu gehören Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Bei den Anpassungen während der Vertragslaufzeit kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestell-Hotline handeln. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als europaweites wettbewerbliches Vergabeverfahren (öffentlicher Dienstleistungsauftrag) gemäß der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. dem Vierten Teil des GWB und der Vergabeverordnung (VgV)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
30.06.2029
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).