AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/e0a18c83-9326-4a8e-932e-0e83bd41de76) · Abgerufen am 20.10.2026 22:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa3d4a41-4cfa-4404-9bff-62c39b9dccef/

EU-Resellervergabe Directus Softwarelizenzen

Notice-ID: fa3d4a41-4cfa-4404-9bff-62c39b9dccef · Procedure-ID: d1109e05-252b-451b-b952-206af16397e6

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
10.09.2026
Frist (Submission)
09.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Softwarelizenzen in, welche dem Auftraggeber in Form von Softwaremiete überlassen werden:  Directus Self Hosted – Tier 0  Directus Self Hosted – Tier 1  Directus Self Hosted – Tier 2  Directus Self Hosted – Tier 3  Directus Self Hosted – Tier 4 Im Rahmen aller genannten Tier- Lizenztypen findet der Basissupport Anwendung. Der Betreib der der Softwarelizenzen erfolgt durch den Auftraggeber selbst in dessen eigener Cloud-Umgebung. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).