AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 05:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa3f6e4f-c1f4-4c6a-89b3-1bf87d4af063/

M25 Fachtechnische Begleitung und Bewertung 02/2025 – 12/2028 & 2a Option

Notice-ID: fa3f6e4f-c1f4-4c6a-89b3-1bf87d4af063 · Procedure-ID: 1ecd5339-d1fb-4ca6-9218-9b1df2450b0f

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Stammdaten

Veröffentlicht
05.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90733000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Fachliche Begleitung und Bewertung vier gebündelter langfristig laufender Grundwasserabstromsicherungsmaßnahmen im Ökologischen Großprojekt (ÖGP) Leuna. Hauptleistungsinhalte: • Einarbeitung in die Projektgrundlagen • Begleitende Maßnahmedokumentation unter Einbeziehung der technischen Dokumentation des Betreibers und der Monitoringergebnisse • Fachliche und vertragliche Überwachung der Unternehmen/ des Anlagenbetriebs • Aktualisierung des maßnahmeübergreifenden Monitoringkonzepts / Zuarbeit zur Optimierung des Messnet-zes/ des Gesamt-Monitorings • Vorbereitung und Begleitung der Neuvergabe der Betriebsführung • FÜ-Analytik • Kontinuierliche Datenaufbereitung und –bereitstellung u. A. in Präsentationen und regelmäßigen Projektberatungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
11 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

MDVV Mitteldeutsche Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Bitterfeld-Wolfen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).