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Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Oberhausen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Stadt Oberhausen · Oberhausen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Telekom Deutschland GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Stadt Oberhausen ("Konzessionsgeber") hat zur Versorgung aller Haushalte, Schulen und Krankenhäuser mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Einzellos 1 in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"" endgültige Förderzusagen erhalten.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 50 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (50). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rech-nerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Be-stangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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3. Endkundenprodukte 20 Pkt.Kosten
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden fünf Endkundenprodukte jeweils 4 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 4 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,4 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkunden-Einstiegsprodukt mit ≥ 50 Mbit/s im Download (Max. 4 Punkte) - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s im Download (Max. 4 Punkte) - Schulprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (Max. 4 Punkte) - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 250 Mbit/s symmetrisch (Max. 4 Punkte) - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (Max. 4 Punkte)
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2. Realisierungszeitraum 15 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Be-stangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
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4. Servicekonzept 10 Pkt.Qualität
Es wird ein Servicekonzept vorgelegt, welches Angaben zu folgenden Punkten erhält: - Regelmäßigkeit der Wartungsarbeiten - Erreichbarkeit Servicecenter für Privat- und Gewerbekunden 24/7 - Entstörzeiten bei Störungen in Stunden - Reaktionszeit auf Störungen in Stunden
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5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B., Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 6.822.216 €1 Veröffentlichung
- 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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