System zur Angriffserkennung
Flughafen Stuttgart GmbH · Stuttgart · Baden-Württemberg
Beschreibung
Die Flughafen Stuttgart GmbH, im Folgenden kurz FSG, plant die Vergabe zum Betrieb der Systeme zur Angriffserkennung (SzA) als Managed Service.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe zum Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) als Managed Service durch die Flughafen Stuttgart GmbH.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Unbeschadet der Bezugnahme auf die Einreichung der Angebote in Ziff. 5.1.12 sind zunächst Teilnahmeanträge in Textform auf Deutsch (einschl. Anlagen) einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen).“
Maximal 4 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 132 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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