AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 22:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa8130fd-42e9-4da7-b9c6-a633dcc0f43d/

Erstellung des Jahresberichts 2026 des Bundesverfassungsgericht

Notice-ID: fa8130fd-42e9-4da7-b9c6-a633dcc0f43d · Procedure-ID: b9c9f8fa-6c27-4d8c-9000-e8c40f89ef51

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Veröffentlicht
12.05.2026
Frist (Submission)
10.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
22000000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Erstellung des Jahresberichts 2026 des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere Konzeption, Layout und Druck Die zu erstellende Publikation soll vornehmlich die rechtsprechende und sonstige Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2026 darstellen, die Arbeitsweise und Aufgaben des Gerichts vermitteln sowie einen Überblick über statistische Daten zum Gericht bieten. Es wird eine deutsche und eine englische Version erstellt, sowohl als Printversion als auch als digitale Version. Die deutsche Version wird in der Printversion in zwei Qualitätsstufungen erstellt, in einer Standardversion sowie in einer hochwertigen Version. Die digitalen Versionen (beide Sprachfassungen) sind zur Bereitstellung auf der Webseite des AG vorgesehen (kein externes Hosting). Sie sollen interaktive Elemente wie beispielsweise ein klickbares Inhaltsverzeichnis, Lesezeichen, Seitenminiaturen, Verlinkungen sowie QR-Codes enthalten. Für die Webseite sollen zudem "Mock-up" als Teaser erstellt werden. Weitere Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).