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Tragwerksplanung für die Wohnbebauung Mettingen Niestadtweg
SWTE Kommunal GmbH & Co. KG · Ibbenbüren · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Gegenstand der Ausschreibung ist die statische Fachplanung (Tragwerksplanung) zur Realisierung von zwei Mehrfamilienhäusern MFH 27 und MFH 30 und 10 Stellplätzen je Wohngebäude im Außenbereich der beiden Gebäude im Bebauungsgebiet Nr. 60 „Niestadtweg“ der Gemeinde Mettingen. Das Baufeld liegt innerhalb des als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Anlage 3 zur Angebotsaufforderung) beigefügten Bebauungsplans Nr. 60 „Niestadtweg“ und ist Teil des Programms kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Planungsleistungen umfassen die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 3 zur Angebotsaufforderung) und Planungsvertrag (Anlage 2 zur Angebotsaufforderung). Alle weiteren notwendigen Planungsdisziplinen werden nach Erfordernis durch die Auftraggeberin gegebenenfalls an Dritte gesondert beauftragt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Ausschreibung betrifft die Tragwerksplanung für zwei Mehrfamilienhäuser und Stellplätze in Mettingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 21.05.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 100 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Roxeler Ingenieurgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.452 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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