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Vergabe von Planungsleistungen - Interim Feuerwehrgerätehaus - Lose 2, 4 und 5
Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Feuerwehregerätehaus Bad Münstereifel. Ziel der hier angefragten Planung ist ein Interim für ein Feuerwehrgerätehaus an zwei Standorten in Bad Münstereifel. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebenden Planungsleistungen umfassen folgende Fachlose: - Los 2: Freianlagen - Los 4: Technische Ausrüstung - Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen - Los 5: Technische Ausrüstung - Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation. Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 40 Pkt.Preis
Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.
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Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers aus den letzten 7 Jahren 35 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers aus den letzten 7 Jahren (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf): Die Bewertung der persönlichen Erfahrung des verantwortlichen Planers erfolgt anhand der nachfolgenden Referenzkriterien. Es gelten folgende Unterkriterien: - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 - Elektrische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 7) - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 - Gebäude- und Anlagenautomation) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 7) - Anzahl der Referenzen Technische Ausrüstung: KGr. 440 und/oder KGr. 480 mit summierten brutto BK mind. 165.000 EUR (Gewichtungsfaktor 5) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Elektrische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Gebäude- und Anlagenautomation - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 8) Unterkriterien: Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 - Elektrische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 gem. DIN 276 - Elektrische Anlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 der vollständig erbracht worden sein. Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 - Gebäude- und Anlagenautomation) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 gem. DIN 276 - Gebäude- und Anlagenautomation) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung KGr. 440 und/oder KGr. 480 mit summierten brutto BK mind. 165.000 EUR: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) vorweisen kann. Hierbei müssen die summierten Bruttobaukosten der KGr. 440 und/oder KGr. 480 mindestens 165.000 EUR betragen. Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Elektrische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Elektrische Anlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Gebäude- und Anlagenautomation - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Gebäude- und Anlagenautomation vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Kumulierungskriterium: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) vorweisen kann. Hierbei müssen mindestens die vorbenannten Unterkriterien kumulativ (in einem Referenzprojekt) erfüllt sein. Es findet je Unterkriterium bei eine quantitative Referenzbewertung bezogen auf unterschiedliche Unterkriterien statt. Das bedeutet abstrakt, dass eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird keine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Achtung, in der Matrix ist der EG 0 nicht ausgeführt. Dieser findet dennoch Geltung. Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Gegebenenfalls vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation, wobei auf die zwei letzten Kommazahlen gerundet wird. Der jeweilig erzielte Erfüllungsgrad wird mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und die jeweiligen Produkte der einzelnen Auswahlkriterien abschließend addiert (Wertungssumme). Kriteriumsübergreifende Anforderungen an die Wertbarkeit einer persönlichen Referenz: - Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten sieben Jahren (Referenzen des Planers) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung, wobei es jeweils auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung ankommt. - Die in der Referenz ausgewiesene Person muss die Referenz in verantwortlicher oder stellvertretender Position erbracht haben.
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Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers aus den letzten 5 Jahren 25 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers aus den letzten 5 Jahren (Berufserfahrung des stellvertretenden Planers mind. 5 Jahre) (Gewichtungsfaktor 25, aufgeteilt auf): - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 - Elektrische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 - Gebäude- und Anlagenautomation) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl der Referenzen Technische Ausrüstung: KGr. 440 und/oder KGr. 480 mit summierten brutto BK mind. 165.000 EUR (Gewichtungsfaktor 3) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Elektrische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Gebäude- und Anlagenautomation - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 8) Unterkriterien: Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 - Elektrische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI (Kostengruppe 440 gem. DIN 276 - Elektrische Anlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen mindestens die vorbenannten Unterkriterien kumulativ (in einem Referenzprojekt) erfüllt sein. Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 - Gebäude- und Anlagenautomation) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 8 HOAI (Kostengruppe 480 gem. DIN 276 - Gebäude- und Anlagenautomation) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 der vollständig erbracht worden sein. Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung KGr. 440 und/oder KGr. 480 mit summierten brutto BK mind. 165.000 EUR: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) vorweisen kann. Hierbei müssen die summierten Bruttobaukosten der KGr. 440 und/oder KGr. 480 mindestens 165.000 EUR betragen. Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Elektrische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Elektrische Anlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Gebäude- und Anlagenautomation - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Gebäude- und Anlagenautomation vorweisen Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Kumulierungskriterium: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Elektrische Anlagen und Gebäude- und Anlagenautomation) vorweisen kann. Hierbei müssen mindestens die vorbenannten Unterkriterien kumulativ (in einem Referenzprojekt) erfüllt sein. Es findet je Unterkriterium eine quantitative Referenzbewertung bezogen auf unterschiedliche Unterkriterien statt. Das bedeutet abstrakt, dass eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird keine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Achtung, in der Matrix ist der EG 0 nicht ausgeführt. Dieser findet dennoch Geltung. Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Gegebenenfalls vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation, wobei auf die zwei letzten Kommazahlen gerundet wird. Kriteriumsübergreifende Anforderungen an die Wertbarkeit einer persönlichen Referenz: - Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Referenzen des stellvertretenden Planers) Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung, wobei es jeweils auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung ankommt. - Die in der Referenz ausgewiesene Person muss die Referenz in verantwortlicher oder stellvertretender Position erbracht haben.
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Honorar 40 Pkt.Preis
Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.
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Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers aus den letzten 7 Jahren (Berufserfahrung des Planers mind. 7 Jahre) 35 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers aus den letzten 7 Jahren (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf): Die Bewertung der persönlichen Erfahrung des verantwortlichen Planers erfolgt anhand der nachfolgenden Referenzkriterien. Es gelten folgende Unterkriterien: - Anzahl Referenzen Freianlagen mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 7) - Anzahl Referenzen Freianlagen mit BK/KGr. 500 mind. 75.000 EUR brutto (Gewichtungsfaktor 7) - Anzahl Referenzen Freianlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 7) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 14) Unterkriterien: Referenzen mit wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 Abs. 3 HOAI): Bei dem Unterkriterium geht es darum, dass der Bewerber möglichst viel Erfahrung für den Bereich des Leistungsbildes der Objektplanung Freianlagen mit wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphase 2-8 (gem. §39 Abs. 3 HOAI) vorweisen kann. Referenzen mit jeweils Baukosten der Kostengruppe 500 (nach DIN 276) in Höhe von mind. 75.000 Euro (brutto): Bei dem Unterkriterium geht es darum, dass der Bewerber möglichst viel Erfahrung im Bereich des Leistungsbildes der Objektplanung Freianlagen mit Baukosten jeweils der Kostengruppe 500 (nach DIN 276) in Höhe von mind. 75.000 Euro (brutto) vorweisen kann. Referenzen mit Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III: Bei dem Unterkriterium geht es darum, dass der Bewerber möglichst viel Erfahrung in dem Bereich des Leistungsbildes der Objektplanung Freianlage vorweisen kann, bei denen die Planungsanforderungen nach der HOAI mindestens die Honorarzone III aufweisen. Kumulierungskriterium: Bei diesem Unterkriterium wird die Anzahl der wertbaren Referenzen bewertet, die jeweils folgende Anforderungen in sich vereinen: - wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI - Baukosten der Kostengruppe 500 nach DIN 276 in Höhe von mind. 75.000 Euro (brutto) - Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III Es findet je Unterkriterium eine quantitative Referenzbewertung bezogen auf unterschiedliche Unterkriterien statt. Das bedeutet abstrakt, dass eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird keine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Achtung, in der Matrix ist der EG 0 nicht ausgeführt. Dieser findet dennoch Geltung. Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Gegebenenfalls vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation, wobei auf die zwei letzten Kommazahlen gerundet wird. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten sieben Jahren. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung, wobei es jeweils auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung ankommt. - Die in der Referenz ausgewiesene Person muss die Referenz in verantwortlicher oder stellvertretender Position erbracht haben.
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Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers aus den letzten 5 Jahren (Berufserfahrung des stellvertretenden Planers mind. 5 Jahre) 25 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers aus den letzten 5 Jahren (Gewichtungsfaktor 25, aufgeteilt auf): Die Bewertung der persönlichen Erfahrung des stellvertretend verantwortlichen Planers erfolgt anhand der nachfolgenden Referenzkriterien. Es gelten folgende Unterkriterien: - Anzahl Referenzen Freianlagen mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 5) - Anzahl Referenzen Freianlagen mit BK/KGr. 500 mind. 75.000 EUR brutto (Gewichtungsfaktor 5) - Anzahl Referenzen Freianlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 5) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 10) Unterkriterien: Anzahl Referenzen Freianlagen mit mind. den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Freianlagen vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Anzahl Referenzen Freianlagen mit BK/KGr. 500 mind. 75.000 EUR brutto: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Freianlagen vorweisen kann. Hierbei müssen die Bruttobaukosten der Kostengruppe 500 mind. 75.000 EUR betragen. Anzahl Referenzen Freianlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ III: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Freianlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung mindestens der Honorarzone III nach der HOAI zuzuordnen sein. Kumulierungskriterium: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Freianlagen vorweisen kann. Hierbei müssen mindestens die vorbenannten Unterkriterien kumulativ (in einem Referenzprojekt) erfüllt sein. Es findet je Unterkriterium eine quantitative Referenzbewertung bezogen auf unterschiedliche Unterkriterien statt. Das bedeutet abstrakt, dass eine Bewertung wie folgt vorgenommen wird: Wird keine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Achtung, in der Matrix ist der EG 0 nicht ausgeführt. Dieser findet dennoch Geltung. Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Gegebenenfalls vorhandene weitere Referenzen führen in diesem Fall nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation, wobei auf die zwei letzten Kommazahlen gerundet wird. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung, wobei es jeweils auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung ankommt. - Die in der Referenz ausgewiesene Person muss die Referenz in verantwortlicher oder stellvertretender Position erbracht haben.
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Honorar 40 Pkt.Preis
Beim Kriterium Preis/Honorar gilt, dass die Bepunktung anhand der Summe der angebotenen Angebotspreise (brutto). Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis/höherer Angebotspreis) x 3) x 40 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.
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Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers aus den letzten 7 Jahren 35 Pkt.Qualität
Die Bewertung der persönlichen Erfahrung des verantwortlichen Planers erfolgt anhand der nachfolgenden Referenzkriterien (Gewichtungsfaktor 35, aufgeteilt auf): - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl der Referenzen Technische Ausrüstung KGr. 410 und/oder KGr. 420 und/oder Raumlufttechnische Anlagen KGr. 430 mit summierten brutto BK mind. 150.000 EUR (Gewichtungsfaktor 5) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Sanitär - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Wärmeversorgungsanlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 3) - Anzahl Referenzen Technische Ausrüstung: Raumlufttechnische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 4) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 7) Unterkriterien: Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) vorweisen kann. Die Leistungsphasen 2-8 müssen vollständig erbracht worden sein. Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Referenzen Technische Ausrüstung KGr. 410 und/oder KGr. 420 und/oder KGr. 430 mit summierten brutto BK mind. 150.000 EUR: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen vorweisen kann. Hierbei müssen die summierten Bruttobaukosten der KGr. 410 und/oder KGr. 420 und/oder KGr. 430 mindestens 150.000 EUR betragen. Referenzen Technische Ausrüstung: Sanitär - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Sanitär vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Referenzen Technische Ausrüstung: Wärmeversorgungsanlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Wärmeversorgungsanlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Referenzen Technische Ausrüstung: Raumlufttechnische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Kumulierungskriterium: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen mindestens die vorbenannten Unterkriterien kumulativ (in einem Referenzprojekt) erfüllt sein. Es findet je Unterkriterium eine quantitative Referenzbewertung bezogen auf unterschiedliche Unterkriterien statt: Wird keine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Achtung, in der Matrix ist der EG 0 nicht ausgeführt. Dieser findet dennoch Geltung. Wird eine entsprechend wertbare Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG3. Werden zwei bis fünf entsprechend wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt eine lineare Interpolation, wobei auf die zwei letzten Kommazahlen gerundet wird. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten sieben Jahren. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind keine tauglichen Referenzen.
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Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers aus den letzten 5 Jahren 25 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des stellvertretenden verantwortlichen Planers aus den letzten 5 Jahren (Gewichtungsfaktor 25, aufgeteilt auf): Die Bewertung der persönlichen Erfahrung des stellvertretenden verantwortlichen Planers erfolgt anhand der nachfolgenden Referenzkriterien. Es gelten folgende Unterkriterien: - Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 3) - Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 3) - Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8 (Gewichtungsfaktor 3) - Referenzen Technische Ausrüstung KGr. 410 und/oder KGr. 420 und/oder Raumlufttechnische Anlagen KGr. 430 mit summierten brutto BK mind. 150.000 EUR (Gewichtungsfaktor 3) - Referenzen Technische Ausrüstung: Sanitär - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzen Technische Ausrüstung: Wärmeversorgungsanlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 2) - Referenzen Technische Ausrüstung: Raumlufttechnische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 2) - Kumulierungskriterium (Gewichtungsfaktor 7) Unterkriterien: Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 1 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI (Kostengruppe 410 gemäß DIN 276 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 2 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI (Kostengruppe 420 gemäß DIN 276 -Wärmeversorgungsanlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Referenzen "Fachplanung Technische Ausrüstung", Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) mit mind. erbrachter LPH 2 - 8: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung, Anlagengruppe 3 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (Kostengruppe 430 gemäß DIN 276 - Raumlufttechnische Anlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden sein. Referenzen Technische Ausrüstung KGr. 410 und/oder KGr. 420 und/oder KGr. 430 mit summierten brutto BK mind. 150.000 EUR: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen vorweisen kann. Hierbei müssen die summierten Bruttobaukosten der KGr. 410 und/oder KGr. 420 und/oder KGr. 430 mindestens 150.000 EUR betragen. Referenzen Technische Ausrüstung: Sanitär - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Sanitär vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Referenzen Technische Ausrüstung: Wärmeversorgungsanlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Wärmeversorgungsanlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Referenzen Technische Ausrüstung: Raumlufttechnische Anlagen - Planungsanforderungen HOAI mind. HZ II: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung - Raumlufttechnische Anlagen vorweisen kann. Hierbei muss die Planungsanforderung gemäß HOAI mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein. Kumulierungskriterium: Bei dem Unterkriterium geht es darum, nachzuweisen, dass der stellvertretend verantwortliche Planer Erfahrung mit der Planung von Technischer Ausrüstung (Sanitär, Wärmeversorgungsanlagen und Raumlufttechnische Anlagen) vorweisen kann. Hierbei müssen mindestens die vorbenannten Unterkriterien kumulativ (in einem Referenzprojekt) erfüllt sein. Bewertet werden nur Referenzen aus den letzten fünf Jahren. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der LPH 8 in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung, wobei es jeweils auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung ankommt. - Die in der Referenz ausgewiesene Person muss die Referenz in verantwortlicher oder stellvertretender Position erbracht haben.
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