AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 07:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/faa95f39-7cb4-4209-b44c-3bbb85c2b099/

Lieferung und Montage von Blumenhalle, Werkstatt, Pavillon Merchandise, Pavillon Mobilitätshilfe, Pagoden

Notice-ID: faa95f39-7cb4-4209-b44c-3bbb85c2b099 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459239626

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH, Bad Nenndorf
Veröffentlicht
18.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39154000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Veranstaltungen & Kultur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Anmietung von temporären Hallen und Zelten, die auf dem Gelände der Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf während des gesamten Veranstaltungszeitraums stehen sollen. Die temporären Einrichtungen sind zu liefern und auf- und abzubauen. Konkret umfasst dies • eine temporäre Blumenhalle, in der wechselnde floristische Ausstellungen gezeigt werden sollen • drei kleinere temporäre Hallensysteme, die als Werkstatt- und Vorbereitungsbereich für die Blumenhalle sowie als Merchandise-Verkaufselement und der Mobilitätsausgabe genutzt werden. • acht Pagodenzelte für den Gärtnermarkt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).