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Radleasing für Beamte und Beschäftigte

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Bike Mobility Services GmbH
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 48.743 €
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 19.03.2026

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bike Mobility Services GmbH. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Radleasing für Beamte und Beschäftigte

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz
KMU-Anteil der Bieter

4 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (80 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Radleasing für Beamte und Beschäftigte
  • Qualität 70 %

    Qualitätswertung

  • Preis 30 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nurauf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse andem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgtist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Bike Mobility Services GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 48.743 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 441.558 €
Median 1.358.541 €
Oberes Quartil 1.600.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen

vergabestelle@villingen-schwenningen.de
+49 7720-822611

48.743 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 54/2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 19.03.2026
CPV-Code 66114000
Finanzdienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 5
starker Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Villingen-Schwenningen
Laufzeit 20.09.2026 – 19.09.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Bike Mobility Services GmbH · Cloppenburg

Auftragnehmer (?)
Bike Mobility Services GmbH
Vertrag 19.03.2026

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 4.701 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 500 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -15%
KMU-Bieteranteil 24%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

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