AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 19:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fadbe1ef-7426-4c2d-81c5-36b9aecbf54d/

Lieferung von endoprothetischen Implantaten im Bereich Hüfte und Knie

Notice-ID: fadbe1ef-7426-4c2d-81c5-36b9aecbf54d · Procedure-ID: 7e2e8381-02c2-4d57-92b2-83430009b760

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Stammdaten

Auftraggeber
Knappschaft Kliniken Solution, Bochum
Veröffentlicht
26.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33183100 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
513.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben werden mehrere herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen in einem Verfahren mit entsprechenden Losen (ein Los je aktuellem Anbieter plus weitere Lose für neue/weitere Anbieter). Die jeweiligen Hersteller und Vertriebspartner der Hersteller können für die herstellerbezogenen Lose ein Angebot abgeben. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. Die Entscheidung aus welchem Los abgerufen wird, erfolgt im Einzelfall nach medizinischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Lose

20 Lose (max. 20 pro Bieter).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).