AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.04.2026 17:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fae536ec-dfb2-4ee0-af28-8a1cd8515e91/

Planungsleistungen zur Erstellung eines GMP-Labore Apotheke und Unit-Dose - Ausschreibung

Notice-ID: fae536ec-dfb2-4ee0-af28-8a1cd8515e91 · Procedure-ID: b7674dc6-437e-448e-971c-bad085adf5de

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Stammdaten

Auftraggeber
ukafacilities GmbH, Aachen
Veröffentlicht
12.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Uniklinik der RWTH Aachen plant im Versorgungsgebäude (200. VER) der Uniklinik die Modernisierung der Medikamentenherstellung und die Ergänzung der Apotheke um Reinräume nach GMP-Standard. Auf Grund von verschärften Anforderungen für die Arzneimittelproduktion und der 2013 in Kraft getretenen Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ABO), muss die vorhandene Medikamentenherstellung modernisiert und die Betriebsabläufe optimiert werden. Dazu soll in den Räumlichkeiten des ehemaligen Patientenaktenarchivs eine Unit-Dose- Einheit und ein GMP-Bereich zur Arzneimittelerstellung für parenterale Ernährung und Zytostatika jeweils mit den dazugehörigen Nebenräumen, geschaffen werden.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
22.12.2025
Ende
17.10.2028

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).