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Klinikum Nürnberg Campus Nord, H 47, Sanitär- und Heizungssanierung, Trockenbau-/ Innenputzarbeiten
Klinikum Nürnberg · Nürnberg · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Sanierung von Heizungs-, Sanitär-, Trockenbau- und Innenputzarbeiten im Klinikum Nürnberg.
- Errichtung einer neuen Heizungszentrale und Erneuerung der Verteilnetze und Heizkörper.
- Sanierung von Sanitärbereichen und Erneuerung der Kalt- und Abwassernetze.
- Arbeiten werden abschnittsweise im laufenden Betrieb durchgeführt.
- Nachweis von Erfahrung bei vergleichbaren Projekten im laufenden Betrieb ist wahrscheinlich erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Heizungs- und Sanitärsanierung erfolgt in mehreren Bauabschnitten während dem laufenden Betrieb. Hierzu werden die Räume der zu sanierenden Bauabschnitte je nach Anforderung entweder komplett oder abschnittsweise geräumt. Im nicht genutzten Dachgeschoss wird eine neue Heizungszentrale mit Anschluss an die Fernwärme errichtet. Im gesamten Gebäude wird ein neues Pumpen-Warmwasser-Verteilnetz installiert und die bestehenden Heizkörper erneuert. Die im Gebäude verteilten Sanitärkerne und Teeküchen werden saniert und das Kalt- und Abwassernetz erneuert.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Mittel nicht ausreichend
1 Veröffentlichung
- 03.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.477 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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