AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 16:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fafca1a1-a8ab-4bfd-91fe-4abbe04b1aec/

Planmäßige Instandsetzung (Zwischeninstandsetzung) Korvette Kl. 130 OLDENBURG

Notice-ID: fafca1a1-a8ab-4bfd-91fe-4abbe04b1aec · Procedure-ID: bce73a87-3168-4f5c-bb79-834720f44849

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Stammdaten

Auftraggeber
Marinearsenal Dienstort Rostock, Rostock
Veröffentlicht
23.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Das Marinearsenal beabsichtigt am Dienstort Rostock (Liegenschaft Warnowwerft) die planmäßige Instandsetzung der Korvette Kl. 130 OLDENBURG als Eigeninstandsetzung durchzuführen. Dabei wird die Einheit im Laufe des Vorhabens gedockt und komplett eingezeltet. Das Marinearsenal stellt die notwendige Infrastruktur einschließlich des Docks zur Verfügung. Für die Instandhaltungsmaßnahmen, die nicht mit eigenen Fachkräften vom Arsenalbetrieb in Rostock durchgeführt werden können, werden fachliche Arbeitspakete gebildet, die jeweils in sparaten Vergabeverfahren an externe Firmen vergeben werden. Am Schiff werden umfangreiche Arbeiten an schifftechnischen Anlagen und inhaltlich passende technische Änderungen durgeführt. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die Leistungen des Arbeitspaketes (AP) 05 Hotelpunkte.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).