AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fb05d47d-0b9b-4e96-8f6e-aa74996b01c5) · Abgerufen am 18.10.2026 14:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb05d47d-0b9b-4e96-8f6e-aa74996b01c5/

Kulturbürgerhaus Pasing_831_2026_Dacharbeiten_DFr

Notice-ID: fb05d47d-0b9b-4e96-8f6e-aa74996b01c5 · Procedure-ID: c7cbdb9f-2701-485d-8834-7928839e4442

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Stammdaten

Auftraggeber
Münchner Wohnen GmbH, München
Veröffentlicht
15.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
276.590 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das vorliegende LV beschreibt Dach- und Sockelabdichtungsarbeiten am Neubau Kulturhaus Pasing. Es handelt sich um ein Stahlbetonbauwerk mit waagrechten und geneigten Flachdächern sowie Umkehrdächern, die als Stadträume dienen. Die Gesamtdachfläche umfasst ca. 500m2. Weitere wesentliche Leistungen der Dachabdichtung sind Schwarzabdichtungen an Wänden unterhalb der Geländeoberfläche sowie im Sockelbereich von Wänden. In den Dachflächen sind zudem Einbauteile einzusetzen und einzudichten. Die Besonderheit der Bauaufgabe liegt in der Abdichtung eines geneigten Flachdachs, welches zu einem späteren Zeitpunkt durch die Landschaftsbaugewerke begrünt wird.

Vertragslaufzeit

Periode
235 Tage
Beginn
30.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Müller + Duscher GmbH
Vertragsabschluss
13.10.2026
Zuschlagsentscheidung
13.10.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).