AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYD4YTTUZJXLQ/documents) · Abgerufen am 07.10.2026 16:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb167d27-72cb-4b7f-929e-be7b3091c01a/

Rahmenvertrag für Elektroarbeiten für das Stadtgebiet Rostock Lose 1-7 -WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT

Notice-ID: fb167d27-72cb-4b7f-929e-be7b3091c01a · Procedure-ID: a4688c43-4c5c-4299-b92d-41ccc2b7770f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, Rostock
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
02.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 984 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 780.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 414 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 324.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.123 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 913.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.636 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 973.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 309 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 272.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 673 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 305.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 761 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 498.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.

Lose

7 Lose (max. 7 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).