AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für Elektroarbeiten für das Stadtgebiet Rostock Lose 1-7 -WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH- WT
Stammdaten
- Auftraggeber
- WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, Rostock
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- Frist (Submission)
- 02.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 984 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 780.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 414 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 324.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.123 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 913.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 1.636 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 973.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 309 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 272.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 673 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 305.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht. — Es handelt sich um Aufträge, welche überwiegend in bewohnten Gebäuden, Wohnungen als auch in Leerwohnungen auszuführen sind. Die Anzahl der Aufträge beträgt ca. 761 Stck/Jahr. Aufträge werden pro Vertragsjahr maximal bis zu einem Gesamtauftragswert von 498.000,00 EUR netto abgerufen (sog. Höchstgrenze). Bei Erreichen dieser Höchstgrenze ist der Rahmenvertrag bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erschöpft und es sind keine weiteren Leistungsabrufe mehr möglich. Das bedeutet, dass im Falle der Wahrnehmung der Verlängerungsoption Leistungsabrufe im jeweiligen Verlängerungszeitraum nur bis zu dieser Höchstgrenze möglich sind. Diese voraussichtlichen Auftragsrundungen basieren auf Schätzungen und gelten als Anhaltspunkt und Kalkulationsgrundlage. Abweichungen durch Änderungen des Bedarfes durch den Auftraggeber sind bis zur Höchstgrenze zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung von Aufträgen in v.g. Höhe besteht nicht.
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 31.01.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.