AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 23:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb207e07-0633-4807-b30e-e7d039c62640/

Eppelheimer Straße West - Hauptmaßnahme 1. BA

Notice-ID: fb207e07-0633-4807-b30e-e7d039c62640 · Procedure-ID: 5f309d6e-7ae1-4721-a3c6-7f470468cf32

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Stammdaten

Auftraggeber
DSK GmbH (Treuhänderin), Stadtbetriebe Heidelberg Sparte Abwasser und Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH, Heidelberg
Veröffentlicht
06.10.2025
Frist (Submission)
25.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Projekts wird ein Abschnitt der Eppelheimer Straße grundlegend saniert. Dabei finden Straßen-, Kanal-, Stadtwerke und Landschaftsbauarbeiten statt. Die Gesamtbaumaßnahme unterteilt sich in sieben Abschnitte. Abschnitt 01 - Gewerkübergreifende Maßnahmen (Auftraggeber DSK GmbH), Abschnitt 02 - Straßenbau Eppelheimer Straße (Auftraggeber DSK GmbH), Abschnitt 03 - Straßenbau Rachel-Carson-Straße (Auftraggeber DSK GmbH), Abschnitt 04 - Straßenbau Lückenschluss Pfaffengrund (Auftraggeber DSK-GmbH), Abschnitt 05 - Kanalbau (Auftraggeber Stadtbetriebe Heidelberg), Abschnitt 06 - Tief- und Leitungsbau (Auftraggeber Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH), Abschnitt 07 - Landschaftsbauarbeiten (Auftraggeber DSK GmbH).

Vertragslaufzeit

Beginn
12.01.2026
Ende
13.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).