AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY6MJ/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 05:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb2f89d9-92e6-4a1d-9cf0-a5c0d2a52813/

Backup_Software_2027_(Veeam)

Notice-ID: fb2f89d9-92e6-4a1d-9cf0-a5c0d2a52813 · Procedure-ID: 2103078e-5235-491d-a7d3-9ec6714a287c

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist (Submission)
26.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48710000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die TK hat aktuell eine Datensicherungslösung bestehend aus Veeam Data Platform Advanced und Veeam Backup for Microsoft 365 im Einsatz, um die komplexen Infrastrukturen (Virtualisierung und in der Cloud) zu sichern und im Bedarfs- und Fehlerfall schnell wiederherzustellen. Mit diesem Auftrag soll eine Anschlussversorgung durch die Beschaffung der Datensicherungslösung Veeam Data Platform Premium und Veeam Backup for Microsoft 365 sichergestellt werden. Der Auftragnehmer (AN) hat der TK die Veeam Data Platform Premium und und Veeam Backup for Microsoft 365 des Herstellers Veeam zu liefern. Die kurzfristige Wiederherstellung des Geschäftsbetriebes im Katastrophen- und Fehlerfall hat hierbei höchste Priorität.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).