AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 03:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb3d3b19-758b-4471-be16-04fb680a10a7/

Klärwerk Möhringen Ertüchtigung und Erweiterung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 8

Notice-ID: fb3d3b19-758b-4471-be16-04fb680a10a7 · Procedure-ID: bf7442a1-6793-418e-a704-a6b64557729d

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
02.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadtentwässerung Stuttgart möchte mit dem Projekt Digitale Kläranlage die Weichen für die Zukunft stellen. Von der Planung über die Beschaffung, den Bau bis hin zu Betrieb und Wartung der Anlagen sollen innovative Konzepte und Strategien entwickelt werden. Die Baumaßnahme Ertüchtigung des Klärwerks Möhringen bezieht sich auf das gesamte Kläranlagengrundstück. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in mehreren (voraussichtlich in drei) Abschnitten erfolgen. Der erste Leistungsabschnitt sieht die Grundlagenermittlung und die Vorplanung für das Gesamtprojekt vor. Anschließend sollen die konkreten Maßnahmen in zwei bzw. ggf. drei Teilprojekten geplant und baulich umgesetzt werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Eproplan GmbH Beratende Ingenieure
Vertragsabschluss
14.03.2024
Zuschlagsentscheidung
07.03.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).