AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Freianlagenplanung - Hüllensanierung und Neugestaltung Vorplatz Rathaus Puchheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Puchheim , Puchheim
- Veröffentlicht
- 12.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Rathaus der Stadt Puchheim besteht aus 4 winkelförmig angeordneten Bauteilen A-D, welche in den Jahren 1964 bis 1979 errichtet wurden. In den Bauteilen A und B sind die zentralen Funktionen der Stadtverwaltung untergebracht, Bauteil C ist der Sitzungssaaltrakt. Ein Hof wird durch ein weiteres städtisches Gebäude, die Stadtbücherei gebildet. Sowohl Fassaden wie auch Dach des Rathauses sind schadenanfällig und können derzeit nur mit hohem Instandhaltungsaufwand betrieben werden. Der Sonnenschutz ist an vielen Stellen defekt. Die Barrierefreiheit ist weder im Gebäude noch im Vorplatz gegeben. Über den Vorplatz soll ein neuer Haupteingang zum Rathaus geschaffen werden. Derzeit führt der Haupteingang durch den Sitzungstrakt. Die Bauteile A, B und C sollen langfristig erhalten werden. Bei den beiden übrigen Bauteilen am Hof werden langfristig Ersatzbauten angestrebt (diese sind jedoch nicht Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrages). Eine Machbarkeitsstudie eines Architekten zur Hüllensanierung liegt vor. Alle Bauarbeiten sollen bei laufendem Betrieb des Rathauses durchgeführt werden. Teilbereiche des Projektes sollen durch Förderung der Städtebauförderung des Freistaates Bayern und der Bundesförderung BEG-EM (BAFA) gefördert werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.03.2025
- Ende
- 31.10.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.