AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a08f22b154-778cb7c3ea709016) · Abgerufen am 07.11.2026 15:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb433458-e93e-4a15-bc69-3037b3f9eccd/

1602-NA-Breitbandanbindung DMZ Strausberg

Notice-ID: fb433458-e93e-4a15-bc69-3037b3f9eccd · Procedure-ID: 24cc2628-8c37-4b7e-a446-c5a95c0d67f9

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Bonn
Veröffentlicht
05.11.2026
Frist (Submission)
07.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72411000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt einen Rahmenvertrag für die Weiter-führung und Skalierung des Internettransitzugangs mit bis zu 500 Gbit/s am Standort Staus-berg in Höhe von 23.678.813,27 EUR bis zu 35.518.219,91 EUR (netto) (Obergrenze - siehe Anlage 1 zum EVV "Auftragswertschätzung") im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teil-nahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 VSVgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal sieben Jahren (drei Jahre Grundlaufzeit, mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) abgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).