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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Eutin, Neubau der Ver- u. Entsorgungsleitungen einschl. Straßenbau Stolbergstraße bis Lübecker Str.

Stadt Eutin · Eutin · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Im nachstehenden Leistungsverzeichnis sind die Lieferungen und Leistungen für die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Straßenbau in den Straßenzügen Schloß-, Stolberg- und Lübecker Straße. Nachstehende Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung der Bauleistungen maßgebenden Verhältnisse. Das Bauvolumen wurde entsprechend den Zuständigkeiten in Bereiche und Fachbereiche aufgeteilt. Eine getrennte Vergabe erfolgt nicht. Die Baumaßnahme wird von der Stadt Eutin, den Städtischen Betrieben Eutin (SBE) und den Stadt-werken Eutin (SWE) als Auftraggeber durchgeführt. Das Leistungsverzeichnis ist wie folgt aufgegliedert: Bereich 1 - Ver- und Entsorgungsleitungen Fachbereich 1: Baustelleneinrichtung / Verkehrssicherung (SBE/SWE) Die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung gelten für alle Bereiche des Bereiches 1 (Fachbereich 2-8), wenn in den einzelnen Bereichen nichts anderes aufgeführt wird. Fachbereich 2: Flüssigboden Allgemein (SBE/SWE) Dieser Bereich umfasst allgemeine Informationen und Leistungen zum Einsatz des Flüssigbodens für die Leistungen der Städtischen Betriebe Eutin und den Stadtwerken Eutin. Der in der Fachplanung Flüssigboden erwähnte 4.Bauabschnitt entfällt bis auf den Straßenzug Weidestraße. Fachbereich 3: Straßenbau / Oberflächen (SBE/SWE) Die hier enthaltenen Leistungen beziehen sich auf die Oberflächen für den Ver- und Entsorgungsbereich für die Leistungen der Städtischen Betriebe Eutin und den Stadtwerken Eutin. Fachbereich 4: Schmutz- und Regenwasserkanal (SBE) Dieser Bereich enthält Leistungen ausschließlich für die Stadt Eutin, Städtische Betriebe Eutin, Stadtentwässerung. Fachbereich 5: Stromversorgung (SWE) Dieser Bereich enthält Leistungen ausschließlich für die Stadtwerke Eutin. Fachbereich 6: Wasser- und Gasversorgung (SWE) Dieser Bereich enthält Leistungen ausschließlich für die Stadtwerke Eutin. Fachbereich 7: Fernwärme (SWE) Dieser Bereic

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Neubau und Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Gas, Strom, Fernwärme, Abwasser) sowie Straßenbau in Eutin mit geschätztem Volumen von 9 Mio. EUR.

Das Projekt ist in 8 Fachbereiche unterteilt und wird von Stadt Eutin, Städtischen Betrieben Eutin und Stadtwerken Eutin gemeinsam vergeben. Bieter müssen umfangreiche Nachweise für Tiefbau, Leitungsbau und Straßenbauarbeiten erbringen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Nachweis des Mindestumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 in Höhe von durchschnittlich jährlich 5,0 Mio. € brutto für Leistungen des Straßen- und Kanalbaus

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Flüssigboden: Anforderungen für Hersteller, die Flüssigboden herstellen und transportieren: Herstellung von qualitätsüberwachten Bodenmaterial (natürliche Bodenarten) mit spezifischen, anwendungsbezogenen Anforderungen des Flüssigbodens (Rezeptur, Zielparameter der Anwendungen, Nachweise der Einhaltung der Zielparameter, Nachweis der Langzeitkonstanz/-entwicklung dieser Zielparameter, Qualifikation, Eigenüberwachung); Nachweis der erfolgten Herstellung und Qualitätssicherung von Flüssigboden mit Nachweis von 5 Referenzherstellungen für Baustellen. Diese Anforderungen werden gestellt, da bei dieser Baumaßnahme die Herstellung kritischer Infrastruktur und CO2-Einsparungen mit Flüssigboden vorgesehen sind. Anforderungen für Anwender, die Flüssigboden einbauen oder transportieren und einbauen: Einbau von Flüssigboden beliebiger Materialien mit spezifischen, anwendungsbezogenen Anforderungen (Tragfähigkeit, Wärmeisolierung, Leitungen mit Aufnahme von Kräften längs und quer zu Leitungen, Einbau von Flüssigboden im und unter Wasser, Geotechnische Stützbauwerke, Detektierbarkeit von Gasleitungen, Dichtungselemente aus Flüssigboden) mit Nachweis von 5 Referenzbaustellen. Nachunternehmer Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, müssen die dazu zugehörigen Anforderungen erfüllen. Personal Technisch Verantwortliche (Personen mit erfolgreichem Abschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens oder einer anderen Studienrichtung mit entsprechenden Studieninhalten). Personen mit jeweils als gleichwertig anerkannten Qualifikationsnachweisen in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit im Bereich dieser Anwendungen, alternativ verantwortliche Fachleute mit einer entsprechenden anzuerkennenden Qualifikation mit Fachwissen zum Einbau von Flüssigboden. Der Nachweis des Fachwissens gilt als erbracht durch Vorlage geeigneter Schulungsnachweise und von diesen Personen begleiteten Baustellen (Referenzen). Der Ausbildungsnachweis zur Herstellung von Flüssigboden einer zertifizierenden Stelle, darf nicht älter als 3 Jahre sein; bestehend aus den Schwerpunkten Bodenaufbereitung, Lagerung, Herstellungstechnik. Der Ausbildungsnachweis zur Qualitätssicherung Flüssigboden einer zertifizierenden Stelle, darf nicht älter als 3 Jahre sein; bestehend aus den Schwerpunkten Bodenaufbereitung, Herstellung, Transport, Anwendung, Eigenüberwachung. Einsatz von für den spezifischen Anforderungsfall geschultem Personal nach Anwendung jedoch mindestens zwei Personen am Einbauort, Betriebseinrichtungen und Geräte Technik für den Transport und den Einbau von Flüssigboden entsprechend Anwendungszweck muss verfügbar sein. Die Anforderungen des technischen Konzepts der Planung sind einzuhalten. Regelungen für den Transport von Flüssigboden Nachunternehmer, die Leistungen für den Transport von Flüssigboden eines Herstellers übernehmen, müssen durch einen autorisierten Fachmann (Ausbildungsnachweis ist vorzulegen) geschult, untergewiesen und überwacht werden. Der Hersteller ist für den ordnungsgemäßen Transport zur Baustelle verantwortlich. Eigenüberwachung Die Lage und Funktionalität der hergestellten technischen Bauwerke ist während der Bauausführung bei Verwendung von qualitätsgesichertem Flüssigboden fachgerecht zu prüfen und zu dokumentieren. Die zur Herstellung bzw. dem Einbau von Flüssigboden eingesetzten Materialien und Stoffe sind im Rahmen einer Nachweisführung zu dokumentieren. Gleiches gilt für die erreichten Prüfergebnisse und deren Vergleich mit den vorgegebenen Zielparametern. Durch die vorzulegenden Eignungsnachweise (Prüfergebnisse der Eigen- und Fremdüberwachung und der Baustellendokumentation) muss die Funktionsfähigkeit des herzustellenden Flüssigbodenbauwerks nachgewiesen werden können. Die Protokolle, Lieferscheinkopien aller eingesetzten Stoffe und sämtliche Nachweise der Eigenüberwachung sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Gleiches gilt für die Aufbewahrungspflicht der vom Bauherrn übernommenen Ergebnisse der Fremdüberwachung, um so die Korrelation dieser Ergebnisse prüfen zu können. Die Protokolle der Eigenüberwachung sind dem Auftraggeber spätestens 1 Woche nach Durchführung der Eigenüberwachung unaufgefordert zu übergeben. Die Eigenüberwachung hat in folgenden Intervallen zu erfolgen: – Ausbreitmaß: täglich und bei sich ändernden Verhältnissen – Druckfestigkeit: alle 500 m³ je Rezeptur – Volumenstabilität: alle 500 m³ je Rezeptur

  • Qualitätsmanagement

    Kanalbau: Ausführungsbereich Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5 m, auch unter erschwerten Bedingungen (Erschwerte Bedingungen sind z. B.: Grundwasserhaltung, Bauen in Grundwasser ohne Absenkung, Bauen unter Betrieb bei größerem Abwasseranfall, Bau besonderer Gründungsmaßnahmen). Erfahrung und Zuverlässigkeit Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten. Besondere Erfahrungen des Unternehmens gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten. Die Zuverlässigkeit des Unternehmens gilt als nachgewiesen durch Vorlage eines Organisationsmanagements. Besondere Erfahrungen des eingesetzten Personals gelten als nachgewiesen durch Belege über entsprechende Tätigkeiten. Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals gilt als nachgewiesen durch Vorlage entsprechender Referenzen (z.B. Zeugnisse / Schulungsnachweise). Nachunternehmer Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, müssen die zugehörigen Anforderungen erfüllen. Personal Technisch Verantwortliche (Personen mit erfolgreichem Abschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens oder einer anderen Studienrichtung mit entsprechenden Studieninhalten (Lehrstoffplan)). Personen mit jeweils als gleichwertig anerkannten Qualifikationsnachweisen in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit im Kanalbau, alternativ verantwortliche Fachleute mit einer entsprechenden anzuerkennenden Qualifikation mit Fachwissen zum Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen. Der Nachweis des Fachwissens gilt als erbracht durch Vorlage geeigneter Schulungsnachweise. Fachpersonal in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang, mindestens jedoch ständig ein Werkpolier und ein Kanalbauer je Bauvorhaben; bei Bauvorhaben geringeren Umfanges ohne erschwerte Bedingungen ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Betriebseinrichtungen und Geräte Es müssen alle für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Betriebseinrichtungen vorhanden sein. Geräte müssen in ausreichender Menge und funktionsfähigem Zustand auf der Baustelle bereitgestellt werden. - Büro und Betriebshof mit dem erforderlichen Personal - Absperrmaterial zur Baustellensicherung sowie Material zur Verkehrssicherung und -lenkung - Aufbruchgerät und Fugenschneider für Straßenaufbruch, - Baugeräte für Bodenaushub sowie Verbaumaterial gemäß DIN 4124, - Verdichtungsgeräte, - Geräte für den Betrieb von Grund- und Abwasserhaltungen, - Hebezeuge und Einbaugeräte, - Nivellierinstrumente und Lasergeräte für die Lageprüfung der Rohrleitung, - Bearbeitungsgeräte für Rohre und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Hersteller, - Prüfgeräte für Nachweise nach DIN EN 1610 und DWA-A 139 Eigenüberwachung Bei der Eigenüberwachung sind für die im Ausführungsbereich beschriebenen Anforderungen zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Die Lage von allen Abwasserleitungen und -kanälen sowie von Schächten ist haltungsweise während der Bauausführung nach Höhe und Richtung zu prüfen und zu dokumentieren. Die Verdichtung von Leitungszone und Überschüttung ist bei offener Bauweise haltungsweise nachzuweisen. Der Abstand der Prüfpunkte soll bei Kanalgräben eine Haltungslänge oder 25 m nicht überschreiten bzw. 3 Kontrollen pro Bauvorhaben nicht unterschreiten. Die Nachweise der ordnungsgemäßen Betonverarbeitung entsprechend der Überwachungsklasse sowie material- und verfahrensspezifische Nachweise sind zu führen. Die Abnahmebescheinigungen, die Ergebnisse der Abschlussuntersuchungen und -prüfungen sowie sämtliche Nachweise der Eigenüberwachung sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Protokolle der Eigenüberwachung sind dem Auftraggeber spätestens 1 Woche nach Durchführung der Eigenüberwachung unaufgefordert zu übergeben.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Flüssigboden: Herstellung von qualitätsüberwachten Bodenmaterial (natürliche Bodenarten) mit spezifischen, anwendungsbezogenen Anforderungen des Flüssigbodens (Rezeptur, Zielparameter der Anwendungen, Nachweise der Einhaltung der Zielparameter, Nachweis der Langzeitkonstanz/-entwicklung dieser Zielparameter, Qualifikation, Eigenüberwachung); Nachweis der erfolgten Herstellung und Qualitätssicherung von Flüssigboden mit Nachweis von 5 Referenzherstellungen für Baustellen. Je 5 Referenzen (Datenblätter) der benannten Anwendung(en) über vergleichbare Bauvorhaben mit gleichwertiger Technologie, nicht älter als 5 Jahre, die den Nachweis der fachlichen Eignung des Bieters erbringen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Straßenbau: Nachweis von mind. 2 in den letzten 5 Jahren ausgeführten Natursteinpflasterflächen im öffentlichen Bereich mit einer Fläche von jeweils mind. 500 m2, davon mind. 1 Fläche in gebundener Bauweise

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Nachweis der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften von mind. 40 gewerblich Beschäftigen im Straßen- und Kanalbau.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 9.000.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis TED EU

    Vergabeergebnis veröffentlicht · 22 Tage nach Fristende

Preiseinschätzung

Basierend auf 13.492 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 123.687 €
Median 371.360 €
Oberes Quartil 1.230.885 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

9.000.000 €
Geschätzter Wert
18,2× Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 02.04.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 142-48
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Eutin
Standort Eutin, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 26.02.2026
CPV-Codes (4) 45000000 · Bauleistungen
45232410 · Bauleistungen
45233120 · Bauleistungen
45231000 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Eutin
Laufzeit 13.07.2026 – 27.07.2029
Bindefrist (?) 60 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 320.920 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.086 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Eutin. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein , Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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