AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0ae53dc4a-4a5dbab585012b13) · Abgerufen am 28.09.2026 22:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb64ad95-7fcb-4747-af06-341e0f36d2bd/

Erdgaslieferverträge Land Hessen Losbereiche West, Süd, Überregional

Notice-ID: fb64ad95-7fcb-4747-af06-341e0f36d2bd · Procedure-ID: 1154285a-50c0-410d-8654-61ec6c459623

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
Veröffentlicht
24.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erdgaslieferverträge Land Hessen Bereiche West, Süd, Überregional;

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Bereich West

Erfüllungsort
Wiesbaden

Los 2 — Bereich Süd

Erfüllungsort
Darmstadt

Los 3 — Bereich Überregional

Erfüllungsort
Gießen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
01.01.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
40 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).