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Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg
Stadt Starnberg · Starnberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSpeisenversorgung GS Söcking🏆 AP. Mittagstisch · Starnberg
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Los 2 VergebenSpeisenlieferung Kitas und GS Schlossbergstr🏆 AP. Mittagstisch · Starnberg
- AP. Mittagstisch · Starnberg Kleines Unternehmen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung umfasst zwei Lose für Verpflegungsleistungen in Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg.
- Los 1 beinhaltet Vollversorgung mit Personal und Bestellsystem, Los 2 Speisenbelieferung.
- Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung und die Fähigkeit zur Einhaltung von Qualitäts- und Hygienestandards sind essenziell.
- Bieter müssen die Eignung durch Referenzen und Nachweise belegen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
LOS 1: Vollumfängliche Speisenversorgung (inklusive der Bereitstellung von Personal und Eindecken von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.-Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung ist ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 60 %Preis
Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. Bei insgesamt 100 möglichen Punkten werden 60 Punkte analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung für den besten angebotenen Preis vergeben, alle anderen Bieter erhalten ihre Preispunkte umgekehrt proportional zum Bestpreis. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Preis des günstigsten Bieters multipliziert mit der maximalen Punktzahl, dividiert durch den eigenen angebotenen Preis = rechnerisch ermittelte Punktzahl Die ermittelten Punkte werden auf zwei Dezimalstellen hinterm Komma gerundet.
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Warmhaltezeiten und Konzept 40 %Qualität
Konzept zur Bewerkstelligung von kurzen Stand- / Warmhaltezeiten von Warmspeisen 40 Punkte analog 40 % Gewichtung in der Vergabeentscheidung werden erreicht, wenn das Konzept zur Einhaltung kurzen Stand- / Warmhaltezeit vom Warmspeisen transparent, durchgängig plausibel und nachvollziehbar beschrieben werden. Der Auftraggeber will nachvollziehen können, wie der Auftragnehmer den konkret anstehenden Auftrag plant und im Regelbetrieb auszuführen gedenkt. Weil der Stadt Starnberg die explizite Beantwortung jedes einzelnen Punktes wichtig ist, wurden die für den Auftrag wichtigen Gegebenheiten gegliedert. Für eine transparente, nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Bieterantworten hat sich jeder Bieter an die vorgegebene Struktur zu halten. Jede(r) Antwort / Beschreibung ist die zugehörige Kriteriennummer zuzuordnen. Hält sich der Bieter nicht an die vorgegebene Kriterienstruktur, werden seine Antworten nicht bepunktet! Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der Maßnahmen: Definition der produktions- / regenerationstechnischen & organisatori-schen Abläufe, inkl. Uhrzeiten. 20 – 18 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt auf trans-parente und nachvollziehbare Art und Weise die Vorgänge und Maßnahmen 17 – 13 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur in bedingt nachvollziehbare Art und Weise 12 – 8 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur auf rudimentäre Art und Weise 7 – 3 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten insgesamt nur mangelhaft 2 - 0 Punkte: Das eingereichte Konzept ist in allen Belangen oberflächlich, unschlüssig und nicht nachvollziehbar Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der geplanten durchschnittlichen Warmhaltezeit, unter Berücksichtigung der Schichtzeiten gemäß Vorgaben des Leistungs-verzeichnisses (Punkt 2.4.1. Essenszeiten) Dabei erfolgt die Punkteverteilung gemäß nachfolgender Berechnung: Kürzeste Warmhaltezeit in Minuten multipliziert mit maximal erreichbarer Punktzahl, dividiert durch die eigene angebotene Warmhaltezeit in Minuten = rechnerisch ermittelte Punktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AP. MittagstischZuschlagswert 1.404.011 €1 Veröffentlichung
- 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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