Vergeben Lebensmittel & Catering
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg

Stadt Starnberg · Starnberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Speisenversorgung GS Söcking
    🏆 AP. Mittagstisch · Starnberg
  • Los 2 Vergeben
    Speisenlieferung Kitas und GS Schlossbergstr
    🏆 AP. Mittagstisch · Starnberg
Auftragnehmer
  • AP. Mittagstisch · Starnberg Kleines Unternehmen
Zuschlagswert 1.404.011 €
Eingegangene Angebote 3
Zuschlagsdatum 16.06.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Ausschreibung umfasst zwei Lose für Verpflegungsleistungen in Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg.
  • Los 1 beinhaltet Vollversorgung mit Personal und Bestellsystem, Los 2 Speisenbelieferung.
  • Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung und die Fähigkeit zur Einhaltung von Qualitäts- und Hygienestandards sind essenziell.
  • Bieter müssen die Eignung durch Referenzen und Nachweise belegen.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

LOS 1: Vollumfängliche Speisenversorgung (inklusive der Bereitstellung von Personal und Eindecken von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.-Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr.

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📅 Laufzeit endet am 31.07.2029

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung ist ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Angebotspreis 60 %
    Preis

    Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. Bei insgesamt 100 möglichen Punkten werden 60 Punkte analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung für den besten angebotenen Preis vergeben, alle anderen Bieter erhalten ihre Preispunkte umgekehrt proportional zum Bestpreis. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Preis des günstigsten Bieters multipliziert mit der maximalen Punktzahl, dividiert durch den eigenen angebotenen Preis = rechnerisch ermittelte Punktzahl Die ermittelten Punkte werden auf zwei Dezimalstellen hinterm Komma gerundet.

  • Warmhaltezeiten und Konzept 40 %
    Qualität

    Konzept zur Bewerkstelligung von kurzen Stand- / Warmhaltezeiten von Warmspeisen 40 Punkte analog 40 % Gewichtung in der Vergabeentscheidung werden erreicht, wenn das Konzept zur Einhaltung kurzen Stand- / Warmhaltezeit vom Warmspeisen transparent, durchgängig plausibel und nachvollziehbar beschrieben werden. Der Auftraggeber will nachvollziehen können, wie der Auftragnehmer den konkret anstehenden Auftrag plant und im Regelbetrieb auszuführen gedenkt. Weil der Stadt Starnberg die explizite Beantwortung jedes einzelnen Punktes wichtig ist, wurden die für den Auftrag wichtigen Gegebenheiten gegliedert. Für eine transparente, nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Bieterantworten hat sich jeder Bieter an die vorgegebene Struktur zu halten. Jede(r) Antwort / Beschreibung ist die zugehörige Kriteriennummer zuzuordnen. Hält sich der Bieter nicht an die vorgegebene Kriterienstruktur, werden seine Antworten nicht bepunktet! Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der Maßnahmen: Definition der produktions- / regenerationstechnischen & organisatori-schen Abläufe, inkl. Uhrzeiten. 20 – 18 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt auf trans-parente und nachvollziehbare Art und Weise die Vorgänge und Maßnahmen 17 – 13 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur in bedingt nachvollziehbare Art und Weise 12 – 8 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur auf rudimentäre Art und Weise 7 – 3 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten insgesamt nur mangelhaft 2 - 0 Punkte: Das eingereichte Konzept ist in allen Belangen oberflächlich, unschlüssig und nicht nachvollziehbar Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der geplanten durchschnittlichen Warmhaltezeit, unter Berücksichtigung der Schichtzeiten gemäß Vorgaben des Leistungs-verzeichnisses (Punkt 2.4.1. Essenszeiten) Dabei erfolgt die Punkteverteilung gemäß nachfolgender Berechnung: Kürzeste Warmhaltezeit in Minuten multipliziert mit maximal erreichbarer Punktzahl, dividiert durch die eigene angebotene Warmhaltezeit in Minuten = rechnerisch ermittelte Punktzahl.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Speisenversorgung GS Söcking
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 416.144 €
Los 2 Speisenlieferung Kitas und GS Schlossbergstr
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 987.868 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer AP. Mittagstisch
    Zuschlagswert 1.404.011 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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1.404.011 €
Zuschlagswert

Vergabenummer EU-3-2-vw-26-166
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Starnberg
Standort Starnberg, Bayern
Veröffentlicht 18.06.2026
CPV-Codes (3) 55520000 · Hotel und Gastronomie
55524000 · Hotel und Gastronomie
55523100 · Hotel und Gastronomie
(Was ist das?)
Angebote 3
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0) (?)
Lose 2
Erfüllungsort Starnberg
Laufzeit 01.08.2026 – 31.07.2029
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle · Bad Tölz

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
AP. Mittagstisch Kleines Unternehmen
Vertrag 16.06.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.702 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Lebensmittel & Catering mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.589 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 170 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 59%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Starnberg · Starnberg

vergabe@zv-oberland.de
+4980414417700