AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 03:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb7b151c-7c65-475b-b7c7-325efb0fa306/

Abbruch, Rückbau, Schadstoffsanierung

Notice-ID: fb7b151c-7c65-475b-b7c7-325efb0fa306 · Procedure-ID: 41c40d67-6259-4875-9abd-ac3b64f652d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Achim AG, Achim
Veröffentlicht
24.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
160.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen für Bauabschnitt 3 Der Bauabschnitt 3 umfasst den Abbruch eines dreigeschossigen Gebäudes mit Flachdach inklusive Keller aus dem Jahr 1978. Dieser ist als Kopfbau über das Erdgeschoss und 1.Obergeschoss mit dem zu erhaltenden Mittelbau verbunden. Das Gebäude hat eine Außenfassade aus Klinker sowie anteilig Metallfelder. Von dem Untergeschoss wird ein Teil stehen bleiben, um die Lasten aus dem Mittelbau abzufangen. Ein gesondertes Abbruchkonzept liegt dazu vor. Der Altbau ist mit Schadstoffen belastet, detailliertere Angaben dazu finden sich im Untersuchungsbericht des Bremer Umweltinstituts von 2022. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen bzw. den Plänen angegeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.03.2026
Ende
24.07.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).