AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fb7b782b-1df1-4712-8089-1937e49c024f) · Abgerufen am 26.09.2026 23:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb7b782b-1df1-4712-8089-1937e49c024f/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenleistungen für 8 Bundesliegenschaften in Mannheim, Heidelberg und Tauberbischofsheim, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 403-25 -

Notice-ID: fb7b782b-1df1-4712-8089-1937e49c024f · Procedure-ID: 2d7d3218-ceea-47d0-9915-db7baf27fd9a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
15.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90630000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
152.098 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1; Winterdienst und Grauflächenreinigung für drei Bundesliegenschaften in Heidelberg Los 2; Winterdienst und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Mannheim Los 3; Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Tauberbischofsheim

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG · Grundstückspflege Müller GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).