AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 08:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb868ac3-94d9-4b9d-b4d8-02e28a20291d/

Gewerk 066 NaWi - Ausstattung - Erweiterung Campus in Rheinfelden (Baden)

Notice-ID: fb868ac3-94d9-4b9d-b4d8-02e28a20291d · Procedure-ID: 12df23fe-5462-4c6c-98ac-08f4ff7a9a6a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rheinfelden (Baden) - Gebäudemanagement, Rheinfelden (Baden)
Veröffentlicht
07.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gewerk 066 NaWi - Ausstattung Lieferung und Montage von naturwissenschaftlicher Facheinrichtung Chemie und Physik für eine Gemeinschaftsschule bestehend aus: 2 x Decken-Medienversorgung, 16 x Schülertischen, 2 x Dozententischen, 4 x Gefahrstoffschränken, 2 x Gasflaschenschränken, 1 x Tisch-Abzug, 1 x Demonstrations-Abzug, 4 x Laborzeilen mit Spülen Ausführungszeit: Voraussichtlicher Beginn: 01.03.2027 (Montageplanung ab 01.10.26) Voraussichtliche Fertigstellung: 03.01.2028

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
03.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).