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Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Bottrop (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)
Stadt Bottrop · Bottrop · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH u. a.. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Stadt Bottrop hat zur Versorgung aller Haushalte und Schulen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Einzellosen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie im Rahmen der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" endgültige Förderzusagen erhalten.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen darzulegen.
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2. Realisierungszeitraum 21 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (21). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 2,1 Punkte weniger in der Bewertung.
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3. Endkundenprodukte 14 Pkt.Kosten
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden sieben Endkundenprodukte jeweils 2 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,2 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkunden-Einstiegsprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch (Up- & Download) Max. 2 Punkte - Privatkunden-Produkt mit ≥ 200 Mbit/s symmetrisch (Up- & Download) Max. 2 Punkte - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (Up- & Download) Max. 2 Punkte - Schulprodukt mit ≥ 300 Mbit/s symmetrisch (Up- & Download) Max. 2 Punkte - Schulprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch Max. 2 Punkte - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 300 Mbit/s symmetrisch (Up- & Download) Max. 2 Punkte - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (Up- & Download) Max. 2 Punkte
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorlegt, wonach möglichst mind. 5 % der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B., Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Auftragnehmer (2) GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH · MUENET GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 05.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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