AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.04.2026 22:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fbb4f9ee-6664-4e1a-ba30-da4fa7a3cdb9/

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern)

Notice-ID: fbb4f9ee-6664-4e1a-ba30-da4fa7a3cdb9

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Herford, Herford
Veröffentlicht
22.12.2024
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Wettbewerbliches Auswahlverfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
ÖPNV-Verordnung (VO 1370/2007)

Beschreibung

Der Kreis Herford beabsichtigt, als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 3 Abs. 1 und 2 des ÖPNVG NRW i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) im Wege eines vergabefreien In-House-Geschäftes nach § 108 GWB an die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH zu vergeben, wenn keine eigenwirtschaftlichen Anträge für die Linienbündel B1 (Regionalverkehr Bünde) und B2 (Ortsverkehr Kirchlengern) gestellt und genehmigt werden. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4) verwiesen. Die beabsichtigte Vergabe betrifft folgende Verkehrsleistungen - Linienbündel B1: Linien 541, 542, 543, 544, 545, 742, 743, 569,570, 571, 572, 574, 575, 576, 577, 579 und 580 mit einem Volumen von ca. 950.000 Fahrplankilometern - Linienbündel B2: Linien 462, 555, 557, 558, 559, 565 und D5 mit einem Volumen von ca. 373.00 Fahrplankilometern Der ÖDA betrifft Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insb. Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i. V. m. § 2 Abs. 6 oder 7 PBefG). Dem Betreiber wird für die vorstehend beschriebenen Bediengebiete ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und die Nahverkehrspläne in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Verkehre als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Verkehre ändern, neue Verkehre hinzukommen oder heutige Verkehre wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden.

Vertragslaufzeit

Periode
120 Monate
Beginn
02.01.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).