AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fbb6bfff-c909-49d6-a904-db120583f785) · Abgerufen am 26.08.2026 20:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fbb6bfff-c909-49d6-a904-db120583f785/

BvA_Marktgemeinde Plößberg - Freizeitanlage am Großen Weiher - Konzeptvergabe

Notice-ID: fbb6bfff-c909-49d6-a904-db120583f785 · Procedure-ID: 6c9950ed-0284-4a04-b20f-5fd6819d7bbb

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Stammdaten

Auftraggeber
Marktgemeinde Plößberg, Plößberg
Veröffentlicht
19.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
70000000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Marktgemeinde Plößberg ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einer Fläche von ca. 22.000 m², unmittelbar gelegen am nordwestlichen Rand eines ca. 14 ha großen Badegewässers "Großer Weiher." Dieses Grundstück war die letzten 20 Jahre zur Nutzung als Campingplatz verpachtet. Der Pachtvertrag ist beendet, der Campingplatz nicht mehr in Betrieb. Die Marktgemeinde Plößberg verkauft oder verpachtet dieses Grundstück an einen Investor, der sich zu verpflichten hat, auf diesem Gelände ein Konzept zu realisieren, das eine touristische Attraktion mit Übernachtungsmöglichkeit und gastronomischem Angebot darstellt und auch einen Mehrwert für die einheimische Bevölkerung beinhaltet.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).