Mehr Details
Auftragsänderung 5: Wiederherstellung und Erweiterung JSG, Lüftungsanlage
Stadt Schleiden · Schleiden · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gewerk: Lüftungsanlage KG 430
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Wiederherstellung und Erweiterung einer Lüftungsanlage (KG 430).
- Die Leistung ist am Johannes-Siegmund-Gymnasium (JSG) in Schleiden zu erbringen.
- Es handelt sich um eine Auftragsänderung (cont-modif, can-modif) im Bereich Bauleistungen.
- Der CPV-Code 45331000 deutet auf die Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen hin.
Die Ausschreibung betrifft die Wiederherstellung und Erweiterung einer Lüftungsanlage im Rahmen einer Auftragsänderung für das Johannes-Siegmund-Gymnasium (JSG) in Schleiden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
-
Preis 100 %
Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 428.031 €6 Veröffentlichungen
- 03.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 01.07.2026 An den Dachdurchführungen der Lüftungsanlage der Bürgerhalle kam es wiederholt zur Schwitzwasserbildung, wodurch Feuchtstellen entstanden sind. Diese stellen ein Schädigungspotenzial für nachfolgend eingebaute Materialien dar und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit der Konstruktion. Zur nachhaltigen Behebung der Ursache sind zusätzliche Dämmarbeiten erforderlich. Diese Leistungen sind technisch zwingend notwendig und dienen der Sicherstellung des Feuchte- und Wärmeschutzes. Der vorliegende Nachtrag bezieht sich ausschließlich auf diese zusätzlichen Dämmmaßnahmen. Aus gewährleistungsrechtlichen Gründen können die Arbeiten nur durch den ursprünglichen Errichter der Lüftungsanlage/Dämmung ausgeführt werden. aktuell
- 25.06.2026 Durch Verzögerungen der Bauzeit beim Altbau (andere Gewerke haben sich verzögert) kam es zu einer längeren Einlagerung ohne Inbetriebnahme und Benutzung der Lüftungsanlage. Hierdurch sind die Anlageteile durch die lange Lagerung teilweise verschimmelt und so müssen nun Teile ausgetauscht und erneuert werden vor Inbetriebnahme.
- 24.06.2026 Durch Verzögerungen der Bauzeit beim Altbau (andere Gewerke haben sich verzögert), kam es zu einer längeren Einlagerung ohne Inbetriebnahme und Benutzung der Lüftungsanlage. Hierdurch sind Verschmutzungen entstanden. Vor Inbetriebnahme muss die Lüftungsanlage, um Verunreinigungen der Luft zu vermeiden, fachgerecht und ordnungsgemäß gereinigt werden.
- 30.04.2026 Bei der Stahlkonstruktion wurden keine zusätzlichen Befestigungsmöglichkeiten für die Lüftungstechnik vorgesehen. Durch Änderung der innenarchitektonischen Planung und nicht zu öffnenden Fenster, bei geplanter Lüftungsmontage entlang der Fenster. Die Lage der Lüftungskanäle wurden somit von den Außenseiten zur Mitte entlang der Klima-Deckengeräte verlegt. Die zusätzlichen Befestigungsträger sind durch die hohe Spannweite der Hauptträger zur Montage der Kanäle erforderlich.
- 27.04.2026 Durch Konstruktionsänderungen des Herstellers musste das Gestell der Lüftungsanlage Aula angepasst werden. Es müssen mehr Querstreben und Stützfüße verbaut werden, somit höhere Material- und Lohnkosten.
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer ENGIE DeutschlandZuschlagswert 428.031 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.850 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →