AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 03:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fbc07cbe-7d16-4cd0-852d-882bdaf4dc4b/

KWM / Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau & Erweiterung 2. BA

Notice-ID: fbc07cbe-7d16-4cd0-852d-882bdaf4dc4b · Procedure-ID: fbc07cbe-7d16-4cd0-852d-882bdaf4dc4b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Westmünsterland GmbH, Ahaus
Veröffentlicht
29.04.2024
Frist (Submission)
31.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten im 2. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unterabschnitte im Bauteil 900 auf dem Klinikgelände: - 5.1 Technikzentrale: Bauteil 900 Neubau im KG - 5.2 Labor / Kapelle / Soziale Dienste: Bauteil 900 Neubau im SG / Bauteil 500 Umbau im SG - 5.3.1 Elektive Aufnahme: Bauteil 900 Neubau im EG - 5.4.1 Endoskopie: Bauteil 900 Neubau im 1. OG - 5.6 Klinischer Arztdienst: Bauteil 900 Neubau im 2. OG Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 48683 Ahaus, Wüllener Straße 101. Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
121 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).