AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Feuerwehrgerätehaus FFw Schwaan
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle, Schwaan
- Veröffentlicht
- 04.07.2026
- Frist (Submission)
- 03.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262210 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.516.942 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der FFw Schwaan als eingeschossigesnicht unterkellertes, massives Gebäude mit 7 Stellplätzen für Einsatz- und Löschfahrzeuge und einem Sozialtrakt. Nettoraumfläche: 1.046 m², Bruttogrundfläche: 1.164 m², Bruttorauminhalt: 5.191 m²
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Herstellung der Freianlagen für das Bauvorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehauses der FFw Schwaan (ca. 1.1.65 m² BGF) in zwei Ausbaustufen. Leistung lt. LV
- Geschätzter Wert
- 1.281.486 €
Los 2 — Neubau Feuerwehrgerätehaus FFw Schwaan
- Geschätzter Wert
- 235.456 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 25 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Nachprüfungsstelle, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).