AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fbe30813-3996-4aab-add2-3ad3c7d3459d) · Abgerufen am 18.08.2026 19:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fbe30813-3996-4aab-add2-3ad3c7d3459d/

Auswahlverfahren Bütthard - Gigabit-RL 2.0

Notice-ID: fbe30813-3996-4aab-add2-3ad3c7d3459d · Procedure-ID: fbe30813-3996-4aab-add2-3ad3c7d3459d

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Bütthard, Bütthard
Veröffentlicht
02.04.2025
Frist (Submission)
02.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
2.367.001 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Netzes für das Erschließungsgebiet. Hierfür plant, errichtet und betreibt der bezuschlagte Bieter die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastruktur mit allen nach Regeln der Technik anzuwendenden Tiefbauleistungen und Komponenten, die zur Erschließung der unterversorgten Teilnehmer mit einem hochleistungsfähigen Gigabitnetz erforderlich sind. Details zum Erschließungsgebiet: 255 Adressen gem. Adressliste

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).