AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Saline Oberilm - Umsetzung Abschlussbetriebsplan, Planungsleistungen für die Verwahrung der Kaverne III und Kavernenbohrung III
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen), Erfurt
- Veröffentlicht
- 08.10.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 535.370 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen für das Projekt Saline Oberilm, Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes. Die Leistungen umfassen insbesondere Planungsleistungen zur Verwahrung der Kaverne III und Kavernenbohrung III sowie zum Rückbau des Soleauffangbeckens inkl. Entsorgungskonzept. Die einzelnen Leistungen sind in Arbeitspakete (AP 1 bis 10) untergliedert, welche der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.10.2024
- Ende
- 31.12.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Bietergemeinschaft ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH und K-UTEC AG Salt Technologies
- Vertragsabschluss
- 19.09.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Bietergemeinschaft ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau mbH und K-UTEC AG Salt Technologies (Erfurt)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).