AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 15:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc00e554-363a-45bb-8c4d-089dccb2a6fb/

Rohrpostanlage

Notice-ID: fc00e554-363a-45bb-8c4d-089dccb2a6fb · Procedure-ID: 18e1bb7a-b6f9-40ab-8238-ee6dd59ee67e

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld
Veröffentlicht
18.09.2025
Frist (Submission)
04.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45231510 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1 St. Linienzentrale zur Steuerung der Rohrpostanlage inkl. Schaltschrank 1 St. Zentralverteiler für 3 x 8 Linien AD 110 mm 1 St. Motorische Trennspeicher mit Hemmeinrichtung für AD 110 1 St. Drehstromverdichter mit Umsteuerventil (Fördermenge: 4,6 cbm/min) 4 St. Fahrrohrweiche 4-fach NW 160 12 St. Fahrrohrweiche 3-fach NW 160 15 St. Sende- und Empfangsstation als Durchlaufstation 75 St. Rohrpostbüchsen 1.300 m Systemdatenkabel inkl. Befestigungsmaterial 520 m Fahrrohr aus Hart-PVC AD 110 mm 178 St. Fahrrohrbogen aus Hart-PVC AD 110 mm 193 m Fahrrohrbogen aus Edelstahl 1.4301 AD 110 mm 65 St. Fahrrohrbogen aus Edelstahl 1.4301 AD 110 mm 80 m Fahrrohr transparent AD 110 mm 40 St. Fahrrohrbögen transparent AD 110 mm

Vertragslaufzeit

Periode
385 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).