AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E85947152) · Abgerufen am 17.08.2026 17:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc021d73-7dea-4ea3-aec4-731459cb971c/

Beschaffung von zwei Betonmischfahrzeugen für unter Tage

Notice-ID: fc021d73-7dea-4ea3-aec4-731459cb971c · Procedure-ID: fcbc2bd9-773c-4a33-b50b-463186da215d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine
Veröffentlicht
01.05.2026
Frist (Submission)
30.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
43413000 — Bergbau- und Bohrgeräte
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Phase der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad, sollen zwei neue oder gebrauchte dieselbetriebene Betonmischfahrzeuge mit max. 20 Betriebsstunden beschafft werden. Diese Betonmischfahrzeuge sollen im Wechsel den Fertig gemischten Spritzbeton von der zentralen Mischanlage aufnehmen und damit zu den Verbrauchsstellen im Grubengebäude fahren. Dort übergibt das Betonmischfahrzeug den Baustoff in die Trichteraufgabe mit Rüttler an die Betonpumpe des Spritzmanipulatorfahrzeugs. Die Lieferung der zwei Betonmischfahrzeuge beinhaltet alle Anbaugeräte und Zubehörteile für den untertägigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad. Eine umfassende EU-Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichen für die Fahrzeuge sind nachzuweisen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).