AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
6002927379-13002 MAG 2 0 2026 AP04 Schiffsbetriebstechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Marinearsenal Dienstort Rostock, Rostock
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
- Frist (Submission)
- 24.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 50000000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Rechtsgrundlage
- Verteidigung & Sicherheit
Beschreibung
Planmäßige Instandsetzung der Korvette K130 MAGDEBURG Bei dem Instandsetzungsvorhaben handelt es sich um eine planmäßige Instandsetzung der Korvette K130 MAGDEBURG. Zur Sicherstellung der bedarfs- und zeitgerechten Instandsetzung der Einheit durch den Auftraggeber wird neben den durch das Marinearsenal selbst erbrachten Leistungen externe Unterstützung benötigt. Das vorliegende Arbeitspaket 4 "Schiffsbetriebstechnik" bündelt Maßnahmen im Rahmen antriebstechnischer Untersuchungen sowie daraus resultierende schiffsbetriebstechnische Arbeiten. Die hierbei zu erbringenden Leistungen werden in die nachfolgenden Lose aufgeteilt: Los 1: Schiffsbetriebstechnik allgemein - Wartung Proviantaufzug, Frischwassererzeuger - Befunden AUMA-Klappen - Kalibrieren Druckaufnehmer Los 2: Kompressoren und Verdichter - Wartung Pumpen, Drucksysteme, Kompressoren, Lufttrockner - Inn. Prüfung Ausgleichsbehälter Los 3: Feuerlösch- und Lüftungssysteme - Arbeiten an (Sonder- & Pulver-) Feuerlöschanlagen - Befunden/ reinigen Schutzluftanlage Los 4: ProvMüllAWA - Reinigen Abfluss- und Speigatte - Wartung Abwasseraufbereiter, Flotationsanlage, Nassmüllanlage Los 5: Heizkessel - Wartung und jährliche Emissionsschutzmessung Heizkessel
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 23.01.2026
- Ende
- 15.07.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.