AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
BüvA_Bereitstellung einer PKI für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch, Berlin
- Bezugsberechtigte
- AOK Baden - Württemberg; AOK Bayern - Die Gesundheitskasse; AOK Bremen/Bremerhaven; AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen; AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen; AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse; AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse; gkv informatik eGbR
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung umfasst: 1. die Produktion von X.509-Versichertenzertifikaten und CV-Zertifikaten für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörigen Dienste (s. Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) sowie 2. die Bereitstellung des Signaturdienstes und die Erstellung der Zertifikate (s. Anhang 2 zur Leistungsbeschreibung).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.01.2025
- Ende
- 18.04.2035
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 20.12.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Eviden Germany GmbH (München)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).