AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRH9T5/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 08:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc14696e-9d83-4b3f-8906-5673e46a96a5/

Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam

Notice-ID: fc14696e-9d83-4b3f-8906-5673e46a96a5 · Procedure-ID: 4849d762-a726-4afe-9cb4-f9e2567fb55a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, Potsdam
Veröffentlicht
08.01.2026
Frist (Submission)
18.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79221000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, unter anderem für komplexe steuerliche Fragestellungen sowie für die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für einzelne Betriebe gewerblicher Art (BgA), Beratungsleistungen extern zu vergeben. Es handelt sich nicht um eine allumfassende, sondern um eine auf einzelne Sachverhalte bezogene Beratung. Voraussichtlicher Leistungsbeginn ist der 01.05.2026. Die Rahmenvertragsobergrenze beträgt 390.000 EUR brutto. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart, in der der AN werktags erreichbar sein muss: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Ort des AN). Dier AN muss in der Lage sein, folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: - Schriftliche Erbringung von juristischen bzw. steuerlichen Beratungsleistungen innerhalb von 2 Werktagen (=Reaktionszeit) (z. B. klare Fragen ohne weitere Sachverhaltsklärung sowie Erstberatung); - Schriftliche Stellungnahme zu mittelschweren Fragen, komplexeren Sachverhalten mit erweitertem Rechercheaufwand (z. B. Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen) innerhalb von 3 bis spätestens 7 Werktagen, je nach Umfang; - Schriftliche Stellungnahme zu schweren Fragen, komplexen bzw. mehrschichtigen Sachverhalten mit umfangreichem Rechercheaufwand innerhalb von 14 Kalendertagen (z. B. Stellungnahmen unter Berücksichtigung von Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht). Sollten vereinbarte Abgabetermine nicht eingehalten werden können, wird der AN die AG hierüber unter Angabe von Gründen unaufgefordert vor Ablauf der Frist informieren und zugleich einen neuen Abgabetermin angeben. Die Beratung hat verständlich und zielgruppenadäquat, auf schriftlichem Weg zu erfolgen, in Ausnahmefällen kann eine mündliche Beratung vorab erfolgen. Die mündliche Beratung findet bevorzugt in den Diensträumen der AG statt, sofern nicht ein Telefonat von Seiten der AG als ausreichend bezeichnet wird. Die schriftliche Dokumentation der besprochenen Inhalte sowie ggf. von ergänzenden Fragestellungen durch den AN ist jeweils vorzusehen. Alle Arbeitsergebnisse (z.B. Beratungen, Schulungen etc.) sind in deutscher Sprache vorzulegen/abzugeben. Alle Leistungen des AN müssen - soweit erforderlich - den besonderen Rahmenbedingungen der AG insbesondere bezüglich Rechnungslegung (Finanz- und Anlagenbuchhaltung), IT-Strukturen und Prozessabläufen Rechnung tragen. Die Leistungen sind durch einen Steuerberater bzw. durch qualifiziertes Personal zu erbringen. Es wird erwartet, dass der AN über Personalkapazitäten für die Leistungserbringung von min. 2 Steuerberatern und über min. 3 qualifizierte Mitarbeiter (Assistenten) verfügt. Der AN setzt voraus, dass das eingesetzte Personal über einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verfügt. Innerhalb des eingesetzten Personals soll es für die jeweiligen Themenbereiche und Aufgaben feste Ansprechpartner geben. Des Weiteren ist durch den AN sicherzustellen, dass eine kurzfristige Bearbeitung aller steuerlichen Themen ganzjährig möglich ist und dass sich das fachlich versierte Personal jederzeit gegenseitig vertreten kann. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, auch kurzfristige Vor-Ort-Termine zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers wird nicht in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt nicht den Weisungen des Auftraggebers. Es wird erwartet, dass der AN seine gewonnenen Erkenntnisse aus der Beratung mit anderen Kommunen sowie aus der Mitwirkung in Facharbeitskreisen und anderen steuerlichen Netzwerken bzgl. der Besteuerung der öffentlichen Hand in die steuerliche Beratung des AN proaktiv mit einfließen lässt.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).