Lieferung von 4 Stück Abfallsammelfahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb (Dieselmotor)
KI Die Stadtreinigung Dresden GmbH schreibt die Lieferung von vier Abfallsammelfahrzeugen mit Dieselantrieb aus.
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR · Peine · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (nachfolgend: Auftraggeberin oder a+b) ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Peine, Niedersachsen. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zwei Seitenladerfahrzeuge für die Ihr, vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 NAbfG, obliegende öffentliche Aufgabe zur Sammlung der Abfallfraktionen Restmüll, Biomüll sowie Papier, Pappe und Kartonage aus.
Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
Beschaffung von zwei Seitenladerfahrzeugen (Müllsammelfahrzeugen) für die Abfallwirtschaft des Landkreises Peine mit geschätztem Wert von 646.000 EUR.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durch. Die Zuschlagskriterien und weitere Verfahrensfestlegungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B02_ab_slfz-Leistungsverzeichnis ausgefüllt zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate)
Einen aktuellen Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Versicherungsjahr bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung
Eine Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens Für Bietergemeinschaften: Die Auskunft ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jeden Eignungsleihgeber gesondert beizufügen.
Nettoumsatz des Unternehmens in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Montage von schweren Nutzfahrzeugen der Klasse N3 der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) mit Aufbauten zur Sammlung von Abfällen) und, sofern hiervon abweichend: Nettoumsatz der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird. Mindestanforderung: Der Jahresumsatz 2025 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Montage von schweren Nutz-fahrzeugen der Klasse N3 oder höher der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs. 1 Ziff. b) mit Aufbauten zur Müllentsorgung) mindestens 650.000 Euro netto betragen. Die Aufstellung muss den Nettoumsatz jedes Mitglieds bzw. jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen einzeln aufführen. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nach nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen. Die Möglichkeit, die Eignung durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abzugeben, bleibt unberührt.
Eine Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit)
Gesonderte Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB nach dem Formular Anlage 12.2
Zum Nachweis der Eignung ist mindestens ein Referenzprojekt einzureichen, mit dem die nachstehend genannten Mindestanforderungen, erfüllt werden: a. Das Lieferdatum eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens zurückliegen. b.Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss die Lieferung mindestens eines zur Abfallentsorgung geeigneten Nutzfahrzeuges der Klasse N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs. 1 Ziff. b) mit einem seitlich an Fahrzeug befestigten Hebearm für Müllsammelbehälter ("Seitenlader") sein, das die Anforderungen der DIN 1501-2 erfüllt. c. Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss mindestens die Erbringung von Serviceleistungen (Wartung, Inspektion, Lieferung und Montage von Ersatzteilen) an dem Liefer-gegenstand nach Auslieferung sein. Zur Auswahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind drei Referenzprojekte einzureichen. Zur Auswahl werden die nachstehend aufgeführten Angaben (siehe Referenzbogen unter Nr. 10 - 11) bewertet. Dabei erhält jedes eingereichte Referenzprojekt für die Erfüllung der i Anforderungen, bis zu 5 Punkte je erfüllter Anforderung: a. Einhaltung bzw. Überschreitung des vereinbarten Termins zur Übergabe des Liefergegenstandes: Termin eingehalten = 5 Punkte; Termin um sieben oder weniger Kalendertage über-schritten = 3 Punkte; Termin um mehr als sieben, aber weniger als 14 Kalendertage überschritten = 1 Punkt; Termin um 14 Kalendertage oder mehr überschritten = 0 Punkte b. Mögliche Zuladung einer Abfallmenge von mind. 15.500 kg bei dem/den gelieferten Seitenlader/n: Ja = 5 Punkte; Nein = 0 Punkte Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Re-ferenzprojekte liegen in der Verantwortung der Bewerber. Maximal kann ein Bewerber somit insgesamt 5,0 Punkte erreichen. Werden weniger als drei Referenzprojekte eingereicht, so ge-hen diese Referenzprojekte mit jeweils 0 Bewertungspunkten in den arithmetischen Mittelwert ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Niedersachsen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 5.898 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadtreinigung Dresden GmbH schreibt die Lieferung von vier Abfallsammelfahrzeugen mit Dieselantrieb aus.
KI Die AWL Neuss GmbH schreibt die Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Dieselantrieb aus.
KI Es werden betriebsbereite Entsorgungsfahrzeuge für den Landkreis Rosenheim ausgeschrieben.
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