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Projektmanagementleistungen zur Unterstützung der Bauherrin
Stadt Frankfurt am Main - Der Magistrat - Dezernat Kultur und Wissenschaft Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen · Frankfurt am Main · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Im Rahmen des Multiprojektes "Zukunft der Städtischen Bühnen Frankfurt" ist ein begleitendes Projektmanagement über einen Zeitraum von mehreren Jahren erforderlich, um die Bauherrenvertretung bei der Entwicklung des Multiprojektes zu unterstützen. Das Multiprojekt beinhaltet beispielweise die Teilprojekte wie Interimslösungen, Neubauten von Oper, Schauspiel, zugehörigen Lager- und Werkstätten sowie der schrittweise Rückbau der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main am jetzigen Standort (Willy-Brandt-Platz). Gesucht wird ein erfahrenes und engagiertes Team, das die bauherrenseitigen Projektmanagementleistungen strukturiert und kontinuierlich unterstützt, um dieses einzigartige Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Dieser Auftrag richtet sich insbesondere an flexible Teams, die eine langfristige und enge Zusammenarbeit suchen. Aufgrund der projektbezogenen Anforderungen ist eine örtliche Nähe und regelmäßige Präsenz in Frankfurt erforderlich.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 30 %
Honorarangebot
-
Projektanalyse und Vorschlag zur Herangehensweise 20 %Qualität
siehe Auftragsbekanntmachung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 2.820.160 €1 Veröffentlichung
- 15.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 834 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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