AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Universität Stuttgart, Sanierung Mensa Raumlufttechnische Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim, Stuttgart
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
- Frist (Submission)
- 12.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45331200 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.645.905 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Gebäude der Mensa I Stadtmitte Stuttgart wird generalsaniert. Es sind umfassende Umbaumaßnahmen in allen Geschossen geplant. Die komplette Haustechnik wird erneuert. Für die Lufttechnischen Anlagen umfasst dies im Wesentlichen: - Lüftungsanlage "Küche" , V/t = 35.500 m³/h , Luftleitungen Abluft verz. Stahlblech aerosoldicht, Luftleitungen Zuluft verz. Stahlblech Dichtheitsklasse C , Küchenlüftungsdecke ca. 260 m² , Druck- / Volumenstromregler - Lüftungsanlage "Spülküche" , V/t = 21.900 m³/h, Luftleitungen Abluft V2A aerosoldicht , Luftleitungen Zuluft verz. Stahlblech Dichtheitsklasse C, Lüftungsdecke ca. 155 m², Druck- /Volumenstromregler - Lüftungsanlage "Gastro" , V/t = 23.000 m³/h , Luftleitungen Zuluft/Abluft verz. Stahlblech Dichtheitsklasse C , Schlitzauslässe/Drallauslässe, konstante/variable Volumenstromregler - Lüftungsanlage "Innenliegende Räume", V/t = 4.770 m³/h, Luftleitungen verz. Stahlblech Dichtheitsklasse C, Tellerventile/Drallauslässe, konstante/variable Volumenstromregler - Umluftkühlgerät "Kalte Küche" als Singlesplitanlage - Umluftkühlgerät "EDV- Raum UG" als Multisplitanlage, später erweiterbar Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.11.2024
- Ende
- 10.09.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.