AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Feuerwehr und Wasserwerk, Außenanlagen und Endausbau der Anliegerstraße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Neunkirchen-Seelscheid
- Veröffentlicht
- 04.01.2024
- Frist (Submission)
- 06.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233120 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut. Der hier ausgeschriebene Auftrag beinhaltet die Bauleistungen des Endausbaus der Verkehrs- und Oberflächen auf der Liegenschaft der Feuerwehr und des Wasserwerkes sowie der angrenzenden Straße "Sankt-Franziskus-Weg" mit den Gewerken: · Entwässerungskanalbauarbeiten · Straßenbauarbeiten · Stützmauerarbeiten · Leistungen zur technischen Ausstattung · Vegetationstechnische Arbeiten · Arbeiten zur Einfriedung und Sicherung der Liegenschaft Die auszuführenden Bauleistungen sind in zwei Abschnitten (Lose) mit jeweils dazugehörigen gewerkespezifischen Titeln und Leistungspositionen (OZ) gegliegert. Los 1: Herstellung der Außenanlagen für Feuerwehr und Wasserwerk Los 2: Endausbau der Anliegerstraße Sankt-Franziskus-Weg
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 DAYS
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-c/oBezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.