AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-197d019c674-362cd5e7fd6d8953) · Abgerufen am 30.09.2026 00:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc6a79e0-29d8-47eb-b87a-1e45b57412a1/

Rahmenvereinbarung Elektrodienstleistungen für Märkte und weitere Veranstaltungen

Notice-ID: fc6a79e0-29d8-47eb-b87a-1e45b57412a1 · Procedure-ID: 410b127e-8ea9-4678-80f7-2ea36a17875c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
22.08.2025
Frist (Submission)
24.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
51112000 — Installationsdienste
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
355.199 €
Rahmen-Maximum
411.765 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bauseitige Bereitstellung von Elektroenergie und/oder Anschluss an vorhandene städtische Anlagen bei vier jährlich veranstalteten Spezialmärkten, bei Verlegungen der Wochenmärkte im Bereich der Leipziger Innenstadt sowie bei möglichen weiteren Veranstaltungen der Stadt Leipzig. Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für einen Zeitraum von 4 Jahren abzuschließen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 490.000 € inkl. Umsatzsteuer. Mit Erreichen dieses Wertes verliert die Rahmenvereinbarung unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).