AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 13:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc76abd1-2bbf-45dd-ae1e-3b3f7991ab54/

Zeitvertrag 2024-2026 für die Reinigung und Inspektion der Kanalisation der VG Landau-Land

Notice-ID: fc76abd1-2bbf-45dd-ae1e-3b3f7991ab54 · Procedure-ID: 534f9338-1e7d-4c79-bc4a-fe27c40ee693

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindewerke Landau-Land, Landau in der Pfalz
Veröffentlicht
08.12.2023
Frist (Submission)
09.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90491000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Landau-Land beabsichtigt die Reinigung von Ortskanälen, Verbindungssammler, Sonderbauwerke sowie Grubenentleerungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich für die Jahre 2024 bis 2026 ausführen zu lassen. Die Reinigungsarbeiten sollen zwischen Mitte März und bis Ende Juni im jeweiligen Jahr durchgeführt werden. Zusätzlich werden TV-Inspektionen der Kanalisation für Sonderuntersuchungen z.B. zum Ablauf der Gewährleistung oder vor/nach einer Kanalbaumaßnahme beauftragt. Bei Kanaldefekten werden zur Untersuchung von Hausanschlüssen bzw. Haltungen kurzfristige Einsätze

Vertragslaufzeit

Beginn
09.01.2024
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).