AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc835542-4482-4f2d-ac5d-b13cc2f977aa/

Rahmenvereinbarung Rinnenreinigung

Notice-ID: fc835542-4482-4f2d-ac5d-b13cc2f977aa · Procedure-ID: 06048537-c763-4c6b-90b9-98b79b1617c7

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Stammdaten

Auftraggeber
F&W Fördern & Wohnen AöR, Hamburg
Veröffentlicht
07.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der Auftraggeberin F&W (nachfolgend „AG“ genannt) besteht ein Bedarf an der Ausführung von Rinnenreinigungen im Rahmen der laufenden Gebäudeinstandhaltung. Der Umfang der konkret benötigten Leistungen an den zu erbringenden Leistungen kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Der tatsächliche Bedarf kann jeweils erst kurzfristig bestimmt werden. Deshalb schreibt die AG eine Rahmenvereinbarung über „Rinnenreinigung“ aus. F & W beabsichtigt daher den Abschluss einer Rahmenvereinbarung aus dem oben genannten Leistungsbedarf, bestehend aus 7 Losen mit je 2 AN. Die Rahmenvereinbarung wird über den Zeitraum von 2 Jahren, mit der Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr auf maximal 4 Jahre abgeschlossen.

Lose

7 Lose (max. 7 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).